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Umsetzung Gesetzesänderungen in ADNOVA office

29.06.2020
Kanzlei


Zum 01. Juli werden Gesetzesänderungen gültig, die in der Kanzlei- und Verbandsverwaltung ADNOVA office Masterline sowie in ADNOVA office Profiline und der digitalen Kanzlei in ADNOVA+ Berücksichtigung finden müssen. Die notwendigen Änderungen halten über Programmaktualisierungen und vorzunehmende Anpassungen Einzug in die Software.

Eine Gesetzesänderung betrifft die befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes vom 01.07.2020 - 31.12.2020 im Zweiten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise. Die zweite Änderung beläuft sich auf die Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zum 01.07.2020 gemäß der 5. Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen.

Hier erfahren Sie, welche Anpassungen diese Gesetzesänderungen in welchem Programm bzw. in welcher Programmausprägung nach sich ziehen:

ADNOVA office Masterline und ADNOVA office Masterline Plus - Kanzlei- bzw- Verbandsverwaltung

Welche Änderungen müssen im Rahmen der geänderten USt-Sätze vorgenommen werden?

In ADNOVA office Masterline müssen Sie die USt-Schlüssel im Programm entsprechend anpassen, um bei der Rechnungsstellung die geänderten Steuersätze verwenden zu können. Dazu sind in jeder Firma unter Extras - Optionen - Einzelfakturierung - USt-Schlüssel sowie Extras - Optionen - Einzelfakturierung - Abschläge/Vorschüsse und ggf. Extras - Optionen - Einzelfakturierung - Mitgliedsbeiträge (Masterline Plus) die Prozentsätze und Umsatzsteuerkonten entsprechend zu ändern.

Mit der Änderung der USt-Sätze werden alle erfassten Rechnungspositionen mit diesem Prozentsatz berechnet. Das gilt auch für Positionen, die vor der Änderung der Prozentsätze erfasst, aber noch nicht fakturiert wurden.

Wir empfehlen alle Leistungen bis zum 30.06.2020 abzurechnen bzw. die Änderung der Prozentwerte erst vorzunehmen, wenn alle Leistungen, die vor dem 01.07.2020 erbracht wurden, abgerechnet wurden. Achten Sie darauf, dass auch das Rechnungsdatum vor dem 01.07.2020 liegt.

Sollte es nicht möglich sein, alle Leistungen bis zum 30.06.2020 abzurechnen, müssen die noch nicht abgerechneten Positionen mit einem Leistungsdatum vor dem 01.07.2020 mit den USt-Schlüsseln 4, 5 usw. abgerechnet werden.

Welche Änderungen bzgl. der Anpassungen der Steuerberatervergütungsverordnung vorgenommen werden?

Ab dem 29. Juni können Sie über den LAND-DATA Benutzerservice eine neue Version ADNOVA office Masterline erhalten, die die geänderten Gebührensätze enthält.

Wenn Sie nach StbVV abrechnen, melden Sie sich bitte im LAND-DATA Benutzerservice und stimmen Sie einen Termin ab.

ADNOVA office Profiline und ADNOVA office Profiline Plus - Rechnungsstellung in Unternehmen und Vereinen

Damit Sie in ADNOVA office Profiline und Profiline Plus bei der Rechnungsstellung die geänderten Steuersätze verwenden können, müssen Sie die USt-Schlüssel im Programm anpassen.

Wo sind die USt-Schlüssel sind anzupassen? 
Im Menü unter Extras - Optionen - Einzelfakturierung - USt-Schlüssel (Profiline) bzw Extras - Optionen - Einzelfakturierung - USt-Schlüssel und Extras - Optionen - Mitgliedsbeiträge - USt-Schlüssel (Profiline Plus) können Sie die Steuersätze und USt-Konten ändern. Dort sind die neuen USt-Sätze zu hinterlegen.

Welche Schlüssel sind zu ändern?

USt-Tabelle0620

Wann sollten Sie die USt-Schlüssel anpassen?
Mit der oben beschriebenen Änderung der USt-Sätze werden alle erfassten Rechnungspositionen mit diesem Prozentsatz berechnet. Das gilt auch für Positionen, die vor der Änderung der Prozentsätze erfasst, aber noch nicht fakturiert wurden.

Wir empfehlen alle Leistungen bis zum 30.06.2020 abzurechnen bzw. die Änderung der Prozentwerte erst vorzunehmen, wenn alle Leistungen, die vor dem 01.07.2020 erbracht wurden, abgerechnet wurden. Achten Sie darauf, dass auch das Rechnungsdatum vor dem 01.07.2020 liegt.

Sollte es nicht möglich sein, alle Leistungen bis zum 30.06.2020 abzurechnen, müssen die noch nicht abgerechneten Positionen mit einem Leistungsdatum vor dem 01.07.2020 mit den USt-Schlüsseln 4, 5 usw. abgerechnet werden.

Die digitale Kanzlei in ADNOVA+

Mit der Aktualisierung vom Juni 2020, die am 27. Juni bereitgestellt wurde, sind die geänderten USt-Sätze sowie die neuen Sätze gemäß Steuerberatervergütungsverordnung und die aktuellen Tabellen A bis D in ADNOVA+ hinterlegt.