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Die Allgemeinen Leistungsbedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge über von uns zu erbringende Leistungen, und zwar auch in laufenden oder künftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Kunden, sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Einzelfall unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung, um Vertragsbestandteil zu werden.
1.1 Unsere Leistungsangebote/Kostenanschläge und Preisliste verstehen sich freibleibend und unverbindlich.
1.2 Verträge und Änderungen von Verträgen mit uns kommen nur und erst dann zu Stande, wenn wir uns zugegangene Aufträge/Bestellungen schriftlich angenommen oder die von unseren Kunden - auch auf elektronischem Wege - bestellten Leistungen erbracht haben.
1.3 Sofern und soweit der Kunde Leistungen auf elektronischem Wege bestellt, stellt er sicher, dass die elektronische Bestellung nur durch seine vertretungsberechtigten Mitarbeiter ausgeführt werden kann.
2.1 Gegenstand eines jeden Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistung durch uns, nicht hingegen bestimmte, von unseren Kunden erhoffte oder geplante wirtschaftliche Erfolge. Zur Durchführung eines jeden Vertrages dürfen wir uns Dritter bedienen.
2.2 Wir haben nur solche Leistungen zu erbringen, die in unseren Leistungsangeboten, Kostenanschlägen und/oder unserer Preisliste schriftlich spezifiziert sind.
2.3 Alle in den vorstehenden Vertragsunterlagen nicht ausdrücklich als in unseren Leistungsumfang gehörend definierte Leistungen sind von uns nicht geschuldet und gegebenenfalls vom Kunden beizustellen.
3.1 Wir räumen unseren Kunden ein exklusives Nutzungsrecht nur an den Teilen der Arbeitsergebnisse ein, die individuell und ausschließlich für sie erstellt werden.
3.2 An Werken oder Werkteilen, die zur Erstellung der Arbeitsergebnisse verwendet werden und bei uns bereits vorhanden waren, wie z. B. entwickelte Programme, Darstellungen oder Hilfsmittel sowie an sämtlichen Programmierleistungen, wie z. B. Datenbankanbindungen, Software-Tools, die zur Erstellung und für den Betrieb einer Applikation eines Programms programmiert/installiert werden, räumen wir unseren Kunden ein einfaches Nutzungsrecht ein. Entsprechendes gilt für Leistungen Dritter (z. B. Dateisysteme und Standardsoftware).
An allen unseren Kunden zugänglich gemachten Unterlagen, Dateien und Informationen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- und sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen diese Unterlagen, Dateien und Informationen in keiner anderen Weise als zur Erfüllung des mit uns jeweils geschlossenen Vertrages genutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind uns diese Unterlagen und Dateien unverzüglich zurückzugeben.
5.1 Alle Vergütungen verstehen sich netto, und zwar ausschließlich Versand‑, Übermittlungs- und Nebenkosten (wie z. B. Porto, Reisekosten, Spesen), die gesondert in Rechnung gestellt werden.
5.2 Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in unseren Vergütungen nicht eingeschlossen; sie wird am Tage der Rechnungsstellung in der gesetzlichen Höhe in unseren Rechnungen gesondert ausgewiesen.
6.1 Fristen und Termine sind für uns nur verbindlich, soweit diese mit unserem Kunden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
6.2 Der Lauf von vereinbarten Leistungsfristen beginnt mit dem Datum unserer schriftlichen Annahmeerklärung oder Bestätigung.
6.3 Die vereinbarten Leistungsfristen verlängern sich angemessen, wenn Verträge mit unserem Kunden geändert oder ergänzt werden oder wenn unser Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt.
6.4 Der Eintritt von höherer Gewalt oder von sonstigen außergewöhnlichen Umständen wie insbesondere Arbeitskampf, hoheitliche Maßnahmen oder Verkehrsstörungen, gleichviel, ob sie bei uns oder unseren Subunternehmern eingetreten sind, befreien uns gegenüber unserem Kunden für die Dauer ihrer Auswirkung und, wenn sie zur Unmöglichkeit der Leistung für uns führen, vollständig von unserer Leistungspflicht. Eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe gilt unter diesen Umständen ebenfalls nicht als verwirkt.
7.1 Unsere Zahlungsansprüche werden zu den vereinbarten Terminen laut Rechnungsstellung fällig.
7.2 Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Kunde mit zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise für mehr als drei Werktage in Verzug, so ist der gesamte Restbetrag sofort fällig.
7.3 Schecks und Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger, schriftlicher Vereinbarung und Wechsel auch nur unter dem Vorbehalt ihrer Diskontierbarkeit entgegen. Sämtliche Diskontspesen und sonstige Nebenkosten gehen zu Lasten des betreffenden Kunden und sind uns sofort zu vergüten. Eine Gutschrift von Wechsel- oder Scheckbeträgen erfolgt erst, nachdem uns deren Gegenwert vorbehaltlos zur Verfügung steht.
7.4 Ab Fälligkeitstag stehen uns Zinsen in Höhe von 5 % p.a. und ab Verzug Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzögerungsschadens bleibt uns vorbehalten.
8.1 Unsere Kunden haben die von uns erbrachten Leistungen jeweils unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der vereinbarten Rückmeldefrist an-/abzunehmen.
8.2 Nimmt ein Kunde die Leistung nicht fristgerecht (Ziffer 8.1) an/ab, können wir nach erfolgloser Mahnung und unter angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen, und zwar nach unserer Wahl entweder Ersatz des entstandenen Schadens oder - ohne Nachweis des Schadens - 10 v. H. der vereinbarten Vergütung. Dem Kunden bleibt insbesondere der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8.3 Der Versand von Leistungen, Programmen und Unterlagen sowie die Übermittlung von Leistungen, Daten und Programmen erfolgt ausschließlich auf Gefahr unseres Kunden.
Unsere Kunden können uns gegenüber nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen (bewiesenen) Ansprüchen aufrechnen.
10.1 Dem Kunden ist bekannt, dass für das bereit gestellte Programm regelmäßige Aktualisierungen, z.B. durch Gesetzesänderungen erforderlich sind. Diese neuen Programmversionen werden von uns zur Verfügung gestellt. Nach unserer Bereitstellung hat der Kunde diese umgehend zu installieren. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen auf das erste Anfordern frei, sofern er dieser Verpflichtung nicht nachkommt und uns in diesem Zusammenhang in Anspruch nimmt.*1)
10.2 Insbesondere vor der Installation einer neuen Programmversion hat der Kunde regelmäßig eine Datensicherung vorzunehmen, um im Falle einer notwendigen Wiederherstellung des Programms/Systems auf die gesicherten Daten zurückgreifen zu können.*1)
10.3 Während der Laufzeit des Vertrages kann es notwendig sein, die System-voraussetzungen für das Programm zu ändern. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass seine IT-Systeme den geänderten Systemvoraussetzungen entsprechen. Die jeweils aktuell gültigen Systemvoraussetzungen sind auf unserer Internet-Seite veröffentlicht.
10.4 Der Kunde gestattet uns, in seinem Beisein per Fernwartung auf das bei ihm installierte Programm zuzugreifen und stellt die hierfür erforderlichen Verbindungen nach unseren Anweisungen her.
10.5 Erforderliche Tests im Hause des Kunden werden ausschließlich unter persönlicher Begleitung eines dafür benannten Mitarbeiters des Kunden durchgeführt. Unter Umständen ist es erforderlich, dass das Programm zu dieser Zeit von anderen Mitarbeitern nicht genutzt werden kann.
10.6 Werden im Auftrag des Kunden Korrekturen an dessen Datenbestand durch uns vorgenommen, hat der Kunde bei Rückgabe eine Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit des Datenbestandes vorzunehmen und uns über das Ergebnis zu informieren.*1)
10.7 Der Kunde hat uns für die Erbringung unserer vertragsgegenständlichen Leistungen vollständig über alle relevanten Umstände zu informieren. Ansonsten sind wir nicht verpflichtet, die von ihm zur Verfügung gestellten Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
11.1 Bei Sachmängeln gilt Folgendes:
11.1.1 Mängel hat der Kunde uns gegenüber unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.
11.1.2 Der Kunde hat uns Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels, die Lieferung einer mangelfreien Sache oder die Herstellung eines neuen Werkes.
11.1.3 Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann sie uns oder dem Kunden nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, kann der Kunde - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
11.1.4 Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs gem. § 542 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung sich als unmöglich erweisen, in sonstiger Weise fehlschlagen oder von dem Lizenzgeber über ihm gesetzte angemessene Fristen hinaus verzögert werden.
11.1.5 Ansprüche des Kunden gegen uns auf Erstattung der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Leistung nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Kunden (ursprünglicher Erfüllungsort) verbracht wurde, es sei denn, dieses Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gegenstandes der Leistung.
11.1.6 Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche und -rechte hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Kunden gegen uns gilt ferner vorstehende Ziffer 11.1.5 entsprechend.
11.1.7 Bei Mängelrügen darf der Kunde Zahlungen in einem Umfang zurückhalten, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen.
11.2 Bei Rechtsmängeln gilt Folgendes:
11.2.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind wir verpflichtet, die Leistung lediglich im Land der Leistungserbringung frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: „Schutzrechte“) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch uns erbrachte, vertragsgemäß genutzte Leistungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, gilt Folgendes: Wir werden nach unserer Wahl auf unsere Kosten für die betreffende Leistung entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Leistung so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder sie austauschen. Ist uns dieses zu angemessenen Bedingungen/Konditionen nicht möglich, stehen dem Kunden -unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche- die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Ansonsten gilt Ziffer 11.1 entsprechend.
11.2.2 Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 12.1 sind Ansprüche des Kunden wegen einer Schutzrechtsverletzung ausgeschlossen, falls er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder falls die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von uns nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Leistung von dem Kunden verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten (z.B. Fremdsoftware) eingesetzt wird.
11.2.3 Die Verjährungsfrist für Sach- und Rechtsmängel beträgt ein Jahr und beginnt mit Gefahrübergang. Dieses gilt nicht, sofern und soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1, 634a Abs. 1 Nr. 2, 651 BGB längere Fristen gelten, der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder einer der in nachstehender Ziffer 12.1 genannten Haftungsfälle vorliegt.
11.2.4 Vorbehaltlich nachstehender Ziffer 12.1 haften wir nicht für die Richtigkeit und Ordnungsgemäßheit der von uns zu erbringenden Leistungen in handels- und steuerrechtlicher Hinsicht.
11.2.5 Unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach nachstehender Ziffer 12.
11.2.6 Mit den vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil des Kunden verbunden.
12.1 Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend „Schadensersatzansprüche“) des Kunden gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, auf Gesundheits- oder Körperschäden des Kunden infolge einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung, der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns. Wesentlich sind die vertraglichen Pflichten, die die Erfüllung des zwischen uns und unserem Kunden geschlossenen Vertrages gerade erst ermöglichen.
12.2 Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns ist der Schadensersatzanspruch des Kunden gegen uns auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, nicht für Gesundheits- oder Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird. Vertragstypisch/vorhersehbar ist der Schaden, der regelmäßig, typischerweise bei Verletzung der infrage stehenden Pflicht eintritt.
12.3 Einer Pflichtverletzung durch uns steht eine solche unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich.
12.4 Ziffer 11.2.6 gilt entsprechend.
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns dem Kunden erbrachten Leistungen (nachstehend „Vorbehaltsware“) bis zum Eingang aller fälligen Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit unserem Kunden vor. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware durch unseren Kunden ist nicht gestattet. Im Falle einer Pfändung, Vollstreckungsmaßnahme oder anderen Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, uns hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Wir dürfen die personenbezogenen Daten unseres Kunden erheben, verarbeiten und nutzen, wenn es nach den gesetzlichen Vorschriften erlaubt oder angeordnet ist oder der Kunde eingewilligt hat. Dies geschieht üblicherweise, wenn es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des zwischen uns und dem Kunden jeweils bestehenden Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Ansonsten ist unsere Datenschutzerklärung, die auf unserer Homepage www.landdata.de hinterlegt ist, maßgebend. Diese Datenschutzerklärung übersenden wir dem Kunden auf Anforderung unentgeltlich.
15.1 Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis zwischen uns und unserem Kunden ergebenden Streitigkeiten - auch aus Urkunden, Wechseln und Schecks - ist das für unseren Sitz zuständige Amts-/Landgericht. Wir bleiben jedoch berechtigt, jeden Kunden auch vor den für seinen Geschäftssitz zuständigen Gerichten zu verklagen.
15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Sind oder werden einzelne Bestimmungen eines Vertrages über Lieferungen und Leistungen unwirksam, dessen Bestandteil diese Bedingungen sind, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen jenes Vertrages nicht berührt.
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*1) gilt nicht für ADNOVA+