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Steuerrecht: Neuerungen ab 2020

11.12.2019
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Mit dem Start in das Jahr 2020 greifen auch aktuelle gesetzliche Vorgaben aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht. Hier eine kurze Vorschau: 

Jahressteuergesetz 2019 beschlossen

Im November beschlossen hat der Bundestag das sog. Jahressteuergesetz 2019. Das Vorhaben enthält u. a. Maßnahmen zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen, damit die folgenden Regelungen in Kraft treten können:

  • Die Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung bei der privaten Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs wird bis Ende 2030 verlängert. 
  • Ebenfalls bis Ende 2030 verlängert wird die Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung.
  • Neu eingeführt wird eine neue Sonderabschreibung für Elektronutzfahrzeuge i. H. von 50 % im Jahr der Anschaffung – zusätzlich zur regulären Abschreibung. Von der Regelung sind auch E-Lastenfahrräder umfasst. Die Regelung wird von 2020 bis Ende 2030 befristet.
  • Anstelle der im Jahr 2019 eingeführten Steuerbefreiung von Jobtickets, die der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (und unter Anrechnung auf die Entfernungspauschale) seinen Arbeitnehmern stellt, kann er ab 2020 die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 25 % erheben. 
  • Die ebenfalls seit 2019 geltende Steuerbefreiung von Diensträdern, die verkehrsrechtlich keine Kfz sind und die zusätzlich zum Arbeitslohn gestellt werden, wird bis Ende 2030 verlängert. 

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt, Mindestlohn steigt

Die Bundesregierung hat am 18.11.2019 beschlossen, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zum 01.01.2020 um 0,1 % auf 2,4 % zu senken. Die Regelung gilt befristet bis zum 31.12.2022. Zudem wird der Mindestlohn ab dem 01.01.2020 von 9,19 € brutto auf 9,35 € brutto je Zeitstunde angehoben.

Förderung von Forschung und Entwicklung

Am 07.11.2019 hat der Bundestag das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung“ verabschiedet. Stimmt der Bundesrat dem Vorhaben zu, steht einer Forschungszulage ab dem 01.01.2020 nichts mehr im Weg. Damit wird noch einmal klar gestellt: Alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind grundsätzlich förderfähig, egal ob Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung. Die Regelung sieht keine Einschränkung auf bestimmte Branchen oder Tätigkeiten vor. Anspruchsberechtigt sind alle steuerpflichtigen Unternehmen.

Abschreibung eines Gebäudes nach kürzerer tatsächlicher Nutzungsdauer

Ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (FG) zeigt, dass es gerade bei Gebäuden, die im Zeitpunkt des Erwerbs schon einige Jahrzehnte alt sind, sinnvoll sein kann, ein Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben, um eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachzuweisen. Statt der gesetzlichen regulären Nutzungsdauer eines vermieteten Gebäudes von 50 Jahren kann der Abschreibung die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt werden. Die tatsächliche Nutzungsdauer kann anhand eines Gutachtens ermittelt werden, das nach der sog. Sachwertrichtlinie erstellt worden ist.

Reform der Grundsteuer tritt in Kraft

Der Bundesrat hat Anfang November 2019 die Reform der Grundsteuer beschlossen. Damit kann das Gesetzespaket aus Grundgesetzänderung sowie Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts in Kraft treten: Ab 2025 erheben die Bundesländer die Grundsteuer dann nach den neuen Regeln. Was dies nun konkret bedeutet, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen, da die künftigen Hebesätze der Gemeinden eine große Rolle spielen werden.

Unabhängig davon, ob sich die Bundesländer für ein wertabhängiges oder wertunabhängiges Modell entscheiden, bleibt zumindest die grundsätzliche Struktur der Grundsteuer erhalten. Sie wird weiter in einem dreistufigen Verfahren berechnet: Bewertung der Grundstücke, Multiplikation der Grundstückswerte mit einer Steuermesszahl und einem Hebesatz der Kommune.

E-Mobilität: Kaufprämie erhöht und nochmals verlängert

Die Bundesregierung hat die Kaufprämie für Elektroautos (sog. Umweltbonus) bis zum Jahr 2025 verlängert und die Einzelförderung beim Erwerb von Elektrofahrzeugen erhöht. Die Prämie wird weiterhin jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert.

  • Danach soll die Kaufprämie für rein elektrische Fahrzeuge von 4.000 € auf 6.000 € und für Plug-In-Hybride von 3.000 € auf 4.500 € bei einem maximalen Nettolistenpreis von 40.000 € steigen.
  • Über einem Nettolistenpreis von 40.000 € bis maximal 65.000 € wird die Kaufprämie für rein elektrische Fahrzeuge 5.000 € und für Plug-In-Hybride 3.750 € betragen.

Soli wird 2021 weitgehend abgeschafft

Mitte November hat der Bundestag die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021 beschlossen. Damit wird der „Soli“ für einen Großteil der bisherigen Zahler wegfallen. Auf die Körperschaftsteuer von Kapitalgesellschaften (also insbesondere GmbHs und AGs) wird der Solidaritätszuschlag unverändert erhoben werden. Gleiches gilt für die Erhebung auf Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen.

Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030

Zudem hat der Bundestag das sog. Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht beschlossen. Auch hier steht die Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundesrat noch aus.

Die wesentlichen Regelungen:

  • Förderung energetischer Gebäudesanierung: Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum sollen für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2029 durch einen Abzug von 20 % der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden. 
  • Anhebung der Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie: Zur Entlastung der Pendler soll die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer um fünf auf 35 Cent angehoben werden. Alternativ dazu sollen geringverdienende Pendler, die innerhalb des Grundfreibetrags liegen, eine Mobilitätsprämie von 14 % dieser erhöhten Pauschale wählen können.
  • Absenkung der Mehrwertsteuer auf Bahntickets im Fernverkehr: Um die Attraktivität der Bahn zu verbessern, soll der Umsatzsteuersatz für Fahrkarten im Fernverkehr ab 2020 von 19 auf 7 % gesenkt werden. 
  • Erhöhter Hebesatz bei der Grundsteuer für Windparks: Gemeinden sollen bei der Grundsteuer einen besonderen Hebesatz auf Sondergebiete für Windenergieanlagen festlegen können. Dadurch werden sie als Ausgleich für damit verbundenen Aufwand an den Erträgen beteiligt. 

Wichtige Termine: Steuer und Sozialversicherung im Januar 2020

10.1.2020  Umsatzsteuer; Lohnsteuer; Kirchensteuer zur Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag
Zahlungsschonfrist bis zum 13.1.2020 (gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck)
 
29.1.2020

Fälligkeit der Beitragsgutschrift der Sozialversicherungsbeiträge beim Sozialversicherungsträger am 29.1.2020

Einreichen der Beitragsnachweise bei der jeweiligen Krankenkasse (Einzugsstelle) bis zum 27.1.2020