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Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ab dem Veranlagungszeitraum 2023 die Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Berufsgruppen erhöht. Diese Erhöhung gilt für hauptberuflich tätige Schriftsteller und Journalisten sowie für nebenberuflich tätige Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller und Lehrer/Prüfer.
Aus Vereinfachungsgründen gewährt die Finanzverwaltung eine Betriebsausgabenpauschale bei den folgenden Tätigkeiten: hauptberufliche selbständige schriftstellerische oder journalistische Tätigkeit; wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Nebentätigkeit; nebenamtliche Lehr- und Prüfungstätigkeit.
Wesentlicher Inhalt des aktuellen BMF-Schreibens:
Hinweise:
Der Steuerpflichtige kann auch einen höheren Betriebsausgabenabzug geltend machen, muss diesen dann aber nachweisen. Das BMF begründet die Erhöhung mit dem gestiegenen Preisniveau.