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Soli wird 2021 weitgehend abgeschafft

30.12.2019
Haende


Mitte November hat der Bundestag die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021 beschlossen. Damit wird der „Soli“ für einen Großteil der bisherigen Zahler wegfallen.

Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums wird im Ergebnis eine Familie mit zwei Kindern bis zu einem Jahresbruttolohn von:

  • rund 151.000 € keinen Solidaritätszuschlag mehr entrichten,
  • zwischen ca. 151.000 € und 221.000 € teilweise von der Solidaritätszuschlag-Zahlung befreit und
  • ab ca. 221.000 € den bisherigen Betrag weiterhin in gleicher Höhe entrichten.

Alleinstehende werden bis zu einem Jahresbruttolohn von:

  • rund 73.000 € keinen Solidaritätszuschlag mehr entrichten,
  • zwischen ca. 73.000 € und 109.000 € teilweise von der Solidaritätszuschlag-Zahlung befreit und
  • ab ca. 109.000 € den bisherigen Betrag weiterhin in gleicher Höhe entrichten.

Hinweis:
Auf die Körperschaftsteuer von Kapitalgesellschaften (also insbesondere GmbHs und AGs) wird der Solidaritätszuschlag unverändert erhoben werden. Gleiches gilt für die Erhebung auf Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen.