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Reinvestitionsfrist für Ersatzbeschaffungen verlängert

27.01.2021
Maedrescher

Mehr Zeit zur Übertragung von Entschädigung für den Verlust einer Maschine durch Sturm, Feuer oder Überschwemmungen.

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise hat der Gesetzgeber bereits Anfang 2020 die Fristen für die Reinvestition von Veräußerungsgewinnen (§ 6b EStG) verlängert. Nun gelten auch für die Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffungen gemäß R 6.6 EStR verlängerte Fristen.

Welche Ersatzbeschaffungen sind gemeint?

Voraussetzung ist, dass ein Wirtschaftsgut des Anlage- oder Umlaufvermögens infolge höherer Gewalt oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs gegen Entschädigung aus dem Betriebsvermögen ausscheidet.

Höhere Gewalt liegt vor, wenn das Wirtschaftsgut infolge von Elementarereignissen wie z. B. Brand, Sturm oder Überschwemmung sowie durch andere unabwendbare Ereignisse wie z. B. Diebstahl oder unverschuldeten Unfall ausscheidet. Fälle eines behördlichen Eingriffs sind z. B. Maßnahmen zur Enteignung oder Inanspruchnahme für Verteidigungszwecke.

Ein typisches Beispiel aus der Landwirtschaft ist der abgebrannte Mähdrescher eines landwirtschaftlichen Unternehmers. Die Versicherungsentschädigung kann dann in eine Rücklage eingestellt werden und im Rahmen der vorgegebenen Fristen auf den neu anzuschaffenden Mähdrescher übertragen werden. Die Entschädigung ist somit nicht gewinnwirksam.

Welche Fristen gelten?

Die genauen Fristen für die Ersatzbeschaffung oder Reparatur bei Beschädigung sind in R 6.6 Absatz 4 Satz 3 bis 6, Absatz 5 Satz 5 und 6 sowie Absatz 7 Satz 3 und 4 EStR geregelt.

Die dort aufgeführten Fristen wurden nun vorübergehend verlängert und dies in einem entsprechenden BMF-Schreiben veröffentlicht:

Die Fristen für die Ersatzbeschaffung oder Reparatur bei Beschädigung verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn die genannten Fristen ansonsten in einem nach dem 29. Februar 2020 und vor dem 1. Januar 2021 endenden Wirtschaftsjahr ablaufen würden.

Weitere Informationen

Wie die Rücklagen und Reinvestitionen steuerlich am besten zu gestalten sind und wie sie in die Buchführung einfließen kann Ihnen Ihr Steuerberater im Detail beantworten.

Buchstelle finden

Eine umfangreichere Gegenüberstellung der Unterschiede zwischen der Reinvestition von Veräußerungsgewinnen (§ 6b EStG) bzw. Entschädigungen (R 6.6 EStR) finden Sie hier