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Maßnahmen des zweiten Entlastungspaketes im Überblick

07.07.2022
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Bundestag und Bundesrat haben diverse Maßnahmen beschlossen, die u. a. steuerliche Entlastungen mit sich bringen.

Am 27. 04.2022 haben sich die Koalitionsfraktionen auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, um die Folgen der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine für die Bevölkerung abzufedern (sog. Entlastungspaket II). Die geplanten Maßnahmen sind in diverse Gesetzgebungsverfahren eingeflossen, die nun von Bundestag und Bundesrat final verabschiedet wurden.

Ein kurzer Überblick über die wesentlichen Regelungen:

Energiepreispauschale: Erwerbstätige, Selbständige und Gewerbetreibende erhalten eine einmalige Energiepreispauschale von 300 €. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Selbständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung. Empfänger von Versorgungsbezügen (Beamtenpensionäre) sowie Rentner (falls keine Einkünfte aus Landwirtschaft, Gewerbebetrieb, freiberuflicher Tätigkeit oder als Arbeitnehmer vorliegen) erhalten die Pauschale dagegen nicht.

Kinderbonus: Für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, gibt es einen Einmalbonus von 100 €. Die Zahlung erfolgt ab Juli 2022 und wird auf den steuerlichen Kinderfreibetrag angerechnet.

Hinweis:
Der Kinderbonus und die Energiepreispauschale wurden mit dem sog. Steuerentlastungsgesetz 2022 umgesetzt. Das Gesetz beinhaltet noch weitere Maßnahmen, s. hierzu weiter unten.

Einmalzahlung für Empfänger von Sozialleistungen: Die bereits beschlossene Einmalzahlung für Empfänger von Sozialleistungen für Juli 2022 wird auf 200 € verdoppelt.

Hinweis:
Diese Maßnahme geht auf das sog. Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz zurück.

Befristete Einführung eines 9-Euro-Tickets: In den Monaten Juni, Juli und August kann jeder für jeweils neun Euro monatlich den öffentlichen Nahverkehr bundesweit nutzen. Die konkrete Ausgestaltung des ermäßigten Tickets obliegt den Ländern und Kommunen, die für den öffentlichen Nahverkehr zuständig sind.

Hinweis:
Grundlage der Maßnahme ist das sog. Siebte Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes.

Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe: Ebenfalls für die Monate Juni bis August wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß abgesenkt. Die Steuerentlastung für Benzin beträgt damit rund 30 Cent je Liter, für Diesel rund 14 Cent je Liter, für Erdgas rund 6 Cent je Kilogramm und für Flüssiggas (LPG) etwa 12,66 Cent je Liter. Diese Änderung wird mit dem sog. Energiesteuersenkungsgesetz umgesetzt.

Maßnahmen des Steuerentlastungsgesetzes

Mit dem o.g. Steuerentlastungsgesetz wurde noch weitere Maßnahmen beschlossen. Dies sind im Einzelnen:

  • Höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer wird rückwirkend zum 01.01.2022 um 200 € auf 1.200 € angehoben.
  • Anhebung des Grundfreibetrages: Steigen wird auch der Grundfreibetrag für 2022 von derzeit 9.984 € um 363 € auf 10.347 € – ebenfalls rückwirkend zum 01.01.2022.
  • Frühere Erhöhung der Pendlerpauschale: Schließlich wird zur Entlastung von gestiegenen Mobilitätskosten die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer rückwirkend zum 01.01.2022 auf 38 Cent ebenso vorgezogen wie die Anhebung der Mobilitätsprämie für Geringverdiener.