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FAQ zur neuen Grundsteuer

23.06.2022
Fachwerkhaus

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einen ausführlichen Fragen-Antworten-Katalog zur neuen Grundsteuer veröffentlicht.

Zum 01.01.2025 treten die neuen Grundsteuerregelungen in Kraft. Auf der Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts sind für alle rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes neue Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer zu ermitteln.

Grundstückseigentümer sind nun verpflichtet, bis zum 31.10.2022 (Stand: 25.05.2022) eine Erklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen, in der sie Angaben zu ihrem Grundbesitz auf den Stichtag 01.01.2022 machen müssen. Die Erklärung ist grundsätzlich elektronisch über das Internetportal „Mein ELSTER“ abzugeben.

In den FAQ beantwortet das BMF zahlreiche Fragen wie z. B.

  • wie sich die Grundsteuer zukünftig konkret berechnet,
  • ab wann die neue Grundsteuer zu zahlen ist,
  • was die neue Grundsteuer C ist,
  • wie die Erklärung abzugeben ist und
  • ob die Erklärung auch in Papierform abgeben werden kann.

Den Fragen-Antworten-Katalog finden Sie online unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html.

Weitere Informationen sind auch auf folgenden Internetseiten veröffentlicht:

  • https://www.grundsteuerreform.de
    Hier sind insbesondere die unterschiedlichen Regelungen der Länder gebündelt dargestellt.
  • https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de
    Für einfach gelagerte Sachverhalte in Ländern, die am Bundesmodell teilnehmen; dies sind die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Lassen Sie sich bei der Ermittlung der Grundsteuerdaten von Ihrem Steuerberater unterstützen.

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