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Erneute Fristverlängerung beim Corona-Bonus

02.07.2021
Corona Virus

Die Auszahlungsfrist für den sogenannten Corona-Bonus wird erneut verlängert und zwar auf den 31.03.2022. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat der Bundesrat am 28.05.2021 beschlossen.

Hintergrund:
Nach bisheriger Rechtslage war die steuerfreie Auszahlung des sog. Corona-Bonus an Arbeitnehmer i.H. von max. 1500 € bis zum 30.06.2021 möglich.

Diese Frist ist nun zum zweiten Mal verlängert worden und zwar bis zum 31.03.2022.

Hinweise:
Erhöht wird der Bonus durch die Firstverlängerung nicht. Allerdings kann die Sonderzahlung in mehreren Teilbeträgen an Arbeitnehmer ausgezahlt werden.

Sie möchten einen Bonus an Ihre Mitarbeiter auszahlen? Fragen zur richtigen Gestaltung der Zahlung beantwortet Ihr Steuerberater bzw. Ihre Buchstelle.

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