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Ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie soll verlängert werden

13.10.2022
Gastronomie

Die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wird bis Ende 2023 verlängert.

Geregelt ist die Änderung im „Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen“ mit dem u. a. die sog. EU-Alkoholstrukturrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden soll.

Die Verlängerung der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) ist Teil des „Dritten Entlastungspaketes“ der Bundesregierung, welches am 04.09.2022 vorgestellt wurde.

Darüber hinaus wird die Vorsteuerpauschale für Landwirte ab dem 01.01.2023 von 9,5 % auf 9 % abgesenkt