<img height="1" width="1" src="https://www.facebook.com/tr?id=2030817090353503&amp;ev=PageViewhttps://www.facebook.com/tr?id=2030817090353503&amp;ev=PageView(44 B) https://www.facebook.com/tr?id=2030817090353503&amp;ev=PageViewhttps://www.facebook.com/tr?id=2030817090353503&amp;ev=PageView &amp;noscript=1">
Karre Kurzarbeit
<p>Just Farming</p>

Just Farming

Das neue Cockpit für Landwirte - für alles, was auf dem landwirtschaftlichen Betrieb wichtig ist.

<p>LAND-DATA Newsletter - immer gut informiert!</p>

LAND-DATA Newsletter - immer gut informiert!

Erhalten Sie regelmäßig Updates über Neuigkeiten.

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld

04.11.2022
Karre Kurzarbeit

Die Bundesregierung hat am 14.09.2022 beschlossen, die aktuell bestehenden Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2022 zu verlängern.

Die derzeitige Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) ermöglicht befristet bis zum 30.09.2022 einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld. Nun hat die Bundesregierung beschlossen, den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2022 zu verlängern.

In der „Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung“ ist geregelt, dass

  • Kurzarbeitergeld nach wie vor bereits gezahlt werden kann, wenn mindestens zehn Prozent statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind,
  • Beschäftigte keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen müssen.

Die Verordnung ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden.