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Was bleibt netto übrig von der Energiepreispauschale?

26.07.2022
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Zur Frage, wie hoch die durchschnittliche Steuerbelastung für Arbeitnehmer bei der Energiepreispauschale sein wird und wie hoch die voraussichtlichen Steuereinnahmen durch die Energiepreispauschale sein werden liegt eine aktuelle Stellungnahme der Bundesregierung vor.
 

Energiepreispauschale: Steuerbelastung für Arbeitnehmer 

Die Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen äußerte sich am 7. Juli auf eine schriftliche Anfrage hin wie folgt: 

  • Die Belastung der an Arbeitnehmer ausgezahlten Energiepreispauschale mit Lohn- bzw. Einkommensteuer ist abhängig von den persönlichen Verhältnissen (Jahresbruttolohn, Steuerklasse, Einzel-/Zusammenveranlagung, weitere Einkünfte, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) und kann dementsprechend grundsätzlich zwischen 0 Euro und 142,42 Euro (bei 47,475 % Steuersatz) Abzugsbetrag betragen.

  • Betrachtet man den durchschnittlichen Bruttojahresverdienst für Vollzeitbeschäftigte laut statistischem Bundesamt für 2021 ergäbe dies einen Abzugsbetrag von 107 Euro auf die Energiepreispauschale.

  • Nach Schätzung der Bundesregierung stehen den erwarteten Auszahlungen der Energiepreispauschale von insgesamt rund 13,8 Mrd. Euro aus dem Lohn- und Einkommensteueraufkommen rund 3,4 Mrd. Euro Mehreinnahmen bei Lohnsteuer, Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag gegenüber, so dass sich im Saldo Steuermindereinnahmen von rund 10,4 Mrd. Euro ergeben. Diese verteilen sich mit jeweils rund 4,4 Mrd. Euro auf Bund und Länder sowie rund 1,6 Mrd. Euro auf die Kommunen.

Quelle: BT-Drucks. 20/2692, S. 14, Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel auf die Frage des Abgeordneter Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE.)

Fundstelle(n):
NWB SAAAJ-18018