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Übernahme der Kosten für Corona-Tests, Corona Bonus

12.03.2021
Coronatest

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von Covid-19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests), ist dies kein Arbeitslohn und unterliegt somit auch nicht der Lohnsteuer.

Corona-Test

Es wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist damit kein Arbeitslohn. Dies hat das Bundesfinanzministerium (BMF) kürzlich klargestellt.

Corona-Bonus

Darüber hinaus stellt das Ministerium klar, dass die Verlängerung der Frist zur Auszahlung des steuerfreien Corona-Bonus nicht dazu führt, dass der Bonus im Jahr 2021 nochmals steuerfrei gewährt werden kann (siehe hierzu auch folgenden Beitrag ).