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Corona: Übersicht über Härtefallhilfen der Länder

23.06.2021
Haertefall

Die neue Antragsplattform fasst alle Härtefallhilfen der einzelnen Länder übersichtlich zusammen und führt gleich weiter zur Beantragung.

Bund und Länder haben sich Mitte März 2021 auf die Ausgestaltung sog. Härtefallhilfen geeinigt. Die Härtefallhilfen bieten den Bundesländern die Möglichkeit, Unternehmen und Selbständige zu fördern, die von den bisherigen Unternehmenshilfen nicht erfasst werden. Mit der Härtefallhilfe sollen solche Härten abgemildert werden, die im Zeitraum 01.03.2020 bis zum 30.06.2021 Corona bedingt entstanden sind. In den meisten Bundesländern können Anträge ausschließlich über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer) gestellt werden. Eine Beantragung ist – soweit ersichtlich – seit dem 19.05.2021 möglich. Ein rechtlicher Anspruch auf Härtefallhilfe besteht nicht.

Jetzt hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen eine Antragsplattform mit einer Übersicht der Härtefallhilfen in den einzelnen Bundesländern veröffentlicht. Die Plattform erreichen Sie über folgenden Link:

Länderübergreifende Antragsplattform 

Auf der Plattform werden u. a. Informationen

  • zum Umfang der Hilfen,
  • zu den Antragsvoraussetzungen sowie
  • zum weiteren Verfahren

in den einzelnen Bundesländern gebündelt dargestellt. Von dort aus können entsprechende Anträge (außer für Hilfen in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern) durch die Berater gestellt werden.

Buchstelle finden

Eine weitere interessante Quelle zur Ausgestaltung der Härtefallhilfen ist die Internetseite mit allgemeine Informationen zur den Härtefallhilfen des Bundeswirtschaftsministeriums