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In der Version ADNOVA finance vom September sind wichtige Anpassungen bezüglich der Übermittlung des Digitalen Finanzberichts und der Offenlegung im Unternehmensregister enthalten.
Also am besten gleich installieren...
Digitaler Finanzbericht (DiFin)
Die Übermittlung des Digitalen Finanzberichts steht jetzt auch für Betriebe mit der Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG zur Verfügung. Zudem wurden für alle Gewinnermittlungsarten zum Digitalen Finanzbericht die Auswertungen Buchungsnachweis und Nicht berücksichtigte Konten aufgenommen, um Ihnen das Nachvollziehen der Inhalte zu vereinfachen.
Mehr zum Digitalen Finanzbericht
Offenlegung
Für Wirtschaftsjahre mit einem Wirtschaftsjahresbeginn ab dem 01.01.2022 erfolgt die Übermittlung der Offenlegung/Hinterlegung an das zentrale Unternehmensregister. Damit der neue Übertragungsweg genutzt werden kann, ist vorab die Registrierung als Unternehmer oder Steuerberatungsgesellschaft/Buchstelle beim Unternehmensregister notwendig.
Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, können Sie die Offenlegung/Hinterlegung wie gewohnt direkt aus ADNOVA finance durchführen, wobei die neuen Zugangsdaten einzugeben sind.
Zusatzangaben I-Abzug
Bei der Übermittlung der E-Bilanz und der Anlage EÜR wird jetzt berücksichtigt, dass die Investitionsabzugsbeträge nach § 7g (3) EStG durch die coronabedingte Erweiterung des Übertragungszeitraumes länger auf begünstigte Wirtschaftsgüter übertragen werden können.
Sonstiges
Zudem wurden der Vorschlag des Buchungstextes bei der Splittbetragsroutine verbessert, die Performance beim Aufruf Konten ansehen optimiert sowie zahlreiche Konten, insbesondere im Lohnbereich, aufgenommen.