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Die Übermittlung des Digitalen Finanzberichts steht jetzt auch für Betriebe mit der Gewinner­mittlung nach § 4 (3) EStG zur Verfügung. Es können Wirtschaftsjahre mit einem Wirtschafts­jahresbeginn ab dem 01.01.2020 übermittelt werden.

Folgende Besonderheiten sind zu berücksichtigen:

  • Die Erstellung eines Digitalen Finanzberichts für Kapitalgesellschaften (Code 60-69) mit Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG ist nicht möglich.
  • Für Betriebe mit Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG steht der Bewertungsansatz be­triebswirtschaftliche Werte nicht zur Verfügung.
  • Die Gliederung des Digitalen Finanzberichts für Betriebe mit Gewinnermittlung nach 4 (3) EStG erfolgt nach der vorgegebenen Taxonomie. Die Taxonomie entspricht nicht der Anlage EÜR und auch nicht der Gliederung nach dem HGB.

Der Ablauf der Übermittlung entspricht der bekannten Vorgehensweise für Betriebe mit der Gewinnermittlung nach § 4 (1) und § 5 EStG.

 

Buchungsnachweis und nicht berücksichtigte Konten

In aktualisierten Fassung von ADNOVA finance stehen zum Digitalen Finanzbericht für alle Gewinnermittlungsarten die Auswertungen Buchungsnachweis und Nicht berücksichtigte Konten zur Verfügung.

DiFin_Buchungsnachweis

DiFin - Jahresabschluss für die Bank bereitstellen

Daten mit ADNOVA finance einfach digital übermitteln - so geht's

Weiterführende Informationen

Hilfreiche Dokumente und Vorlagen

 

Digitaler Finanzbericht - Information ADNOVA finance

Digitaler Finanzbericht - Haftungsklarstellung

Digitaler Finanzbericht - Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung

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