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Die Übermittlung des Digitalen Finanzberichts steht jetzt auch für Betriebe mit der Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG zur Verfügung. Es können Wirtschaftsjahre mit einem Wirtschaftsjahresbeginn ab dem 01.01.2020 übermittelt werden.
Folgende Besonderheiten sind zu berücksichtigen:
Der Ablauf der Übermittlung entspricht der bekannten Vorgehensweise für Betriebe mit der Gewinnermittlung nach § 4 (1) und § 5 EStG.
In aktualisierten Fassung von ADNOVA finance stehen zum Digitalen Finanzbericht für alle Gewinnermittlungsarten die Auswertungen Buchungsnachweis und Nicht berücksichtigte Konten zur Verfügung.