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Offenlegung/Hinterlegung an das zentrale Unternehmensregister

29.09.2023
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Für Wirtschaftsjahre mit einem Wirtschaftsjahresbeginn ab dem 01.01.2022 erfolgt die Über­mittlung der Offenlegung/Hinterlegung an das zentrale Unternehmensregister. Hierbei gelten die Neuerungen bzw. Besonderheiten des Unternehmensregisters bedingt durch die Gesetzesän­derungen des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie), die am 01.08.2022 in Kraft getreten sind.

Die Übermittlung der Offenlegung/Hinterlegung erfolgt bei LAND-DATA über einen Webservice. Die Nutzung des Webservice bietet den Vorteil, dass direkt aus der Finanzbuchführung ADNOVA finance heraus an das Unternehmensregister übermittelt werden kann. 

Die Neuerungen des DiRUG haben zu einer Änderung der Zugangsvoraussetzungen geführt. Diese werden in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung detailliert erläutert. Dort haben wir auch das Fax-Formular für die Authentifizierung zur Nutzung des Webservices für Sie hinterlegt.

Für Wirtschaftsjahre mit einem Wirtschaftsjahresbeginn vor dem 01.01.2022 erfolgt die Offen­legung/Hinterlegung wie bisher.