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Gute Nachrichten für werdende Eltern

16.11.2020
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Mehr Teilzeitmöglichkeiten und ein Frühchenmonat - das sind die Verbesserungen laut Gesetzentwurf zum Elterngeld, den das Bundeskabinett Mitte September 2020 beschlossenen hat.

Der Entwurf sieht u. a. Folgendes vor:

  • Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden – also auf volle vier Arbeitstage – angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24–32 Wochenstunden (statt mit bisher 25–30 Wochenstunden) bezogen werden.
  • Wird das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren, erhalten Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld.
  • Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbstständigen Nebeneinkünften ermöglicht diesen Eltern künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld.
  • Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig aber nur noch Eltern, die gemeinsam höchstens 300.000 € im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 €. Diese neue Regelung für Paare betrifft Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdiener, die 0,4 % (rd. 7.000) der Elterngeldbeziehenden ausmachen.

Mehr Informationen

Die Bundesregierung hat einen FAQ zu Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit veröffentlicht.

Das Vorhaben muss noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Sollten sich hier Änderungen ergeben, werden wir Sie an dieser Stelle informieren. Mehr zum Gesetz und zum aktuellen Stand des Verfahrens finden Sie hier.