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Erweiterung des Inhalts der Datenträgerüberlassung

14.06.2021
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In ADNOVA+ eingescannte Belegbilder werden bei der Datenträgerüberlassung im Sinne des § 147 Abs. 6 Nr.3 AO nun automatisch mitgeliefert.

Beim Einsatz des Beleg- und Kontoumsatzassistenten in ADNOVA+ werden in ADNOVA finance die zum Kontoumsatz hinterlegten Belegbilder in der Buchstelle oder bei Ihrem Steuerberater automatisch angezeigt. Dieses Zusammenspiel von Mandant und Buchstelle ist bundesweit flächendeckend im Einsatz und erfreut sich großer Beliebtheit.

Bei Betriebsprüfungen wurde in der Vergangenheit beim Einsatz des Beleg- und Kontoumsatzassistenten durch einen manuellen Eingriff seitens der LAND-DATA sichergestellt, dass auch die in ADNOVA+ eingescannten Belegbilder auf der Datenträgerüberlassung enthalten waren. Dieser manuelle Eingriff wird zukünftig nicht mehr notwendig sein.
Die entsprechenden Anforderungen der Finanzverwaltung bzw. das Landesamt für Steuern haben wir damit umgesetzt.

Für alle Abrufe 860 (Datenträgerüberlassung für die Betriebsprüfung) gelten seit dem 14. Juni 2021 folgende Erweiterungen:

  • Alle eingescannten Belege, die einem Kontoumsatz zugeordnet wurden, sind auf der Datenträgerüberlassung enthalten. Das gilt für Kassen-, Warenwirtschafts- und Bankbelege.
  • Belege, die als Dauerbelege gekennzeichnet sind (mit Zeitraum plus ein Monat zum beantragten Zeitraum), sind enthalten.
  • Bei Buchungen, bei denen die Abgrenzungsautomatik zur Anwendung gekommen ist, ist das Belegbild sowohl bei der Forderung/Verbindlichkeit als auch beim Zahlungseingang, -ausgang enthalten.
  • Alle ADNOVA+ Kassenbuchungen mit Erfasser, Erfassungs- und Änderungszeitpunkt in dem Prüfungszeitraum sind enthalten.
  • Die Finanzverwaltung hat die Prüfernotebooks dahingehend angepasst, dass bei Auswahl von Buchungen vorhandene Belegbilder automatisiert angezeigt werden, gleicher Automatismus greift auch bei Auswahl von Belegbildern.