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Anträge für eine Corona-Überbrückungshilfe im Rahmen der zweiten Phase können seit dem 20. Oktober für die Fördermonate September bis Dezember 2020 gestellt werden. Die LAND-DATA Software ADNOVA finance gibt eine kompakte Übersicht der Umsatzveränderungen 2020 gegenüber 2019. Die entsprechende Auswertung kann schnell und einfach als csv-Datei exportiert werden. Die dafür notwendige Aktualisierung können Sie gleich jetzt hier downloaden.
Zur Antragstellung sind Unternehmen berechtigt, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent gegenüber dem jeweiligen Vorjahreszeitraum in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 oder einen Umsatzeinbruch von im Durchschnitt mindestens 30 Prozent in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.
Das Antragsverfahren wird durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer durchgeführt und über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder übermittelt. Die maximale Förderung beträgt 50.000 EUR pro Monat.