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Corona-Überbrückungshilfe: Umsatzveränderungen schnell ermitteln

27.10.2020
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Anträge für eine Corona-Überbrückungshilfe im Rahmen der zweiten Phase können seit dem 20. Oktober für die Fördermonate September bis Dezember 2020 gestellt werden. Die LAND-DATA Software ADNOVA finance gibt eine kompakte Übersicht der Umsatzveränderungen 2020 gegenüber 2019. Die entsprechende Auswertung kann schnell und einfach als csv-Datei exportiert werden. Die dafür notwendige Aktualisierung können Sie gleich jetzt hier downloaden.

Zur Antragstellung sind Unternehmen berechtigt, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent gegenüber dem jeweiligen Vorjahreszeitraum in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 oder einen Umsatzeinbruch von im Durchschnitt mindestens 30 Prozent in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.

Förderfähige Kosten im Rahmen der Überbrückungshilfe

  • Mieten und Pachten inkl. weitere Mietkosten
  • Grundsteuern
  • Zinsaufwendungen für betriebliche Kredite und Darlehen
  • Finanzierungskostenanteil für Finanzierungsleasingverträge
  • Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen und gemieteten Vermögensgegenständen, einschließlich der EDV
  • Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen
  • Kosten für Telekommunikation, KFZ-Steuer, Müllentsorgung, externe Dienstleister (z. B. Finanz- und Lohnbuchhaltung, Reinigung, IT-Services etc.), IHK/Mitgliedsbeiträge, Kontoführungsgebühren, Künstlersozialkasse oder Franchisekosten
  • Kosten für die Antragstellung und Beratung in Zusammenhang mit der Corona-Überbrückungshilfe
  • Personalaufwendungen inkl. Kosten für Auszubildende
  • Provisionen für Reisebüros oder Margen für Reiseveranstalter für Pauschalreisen

Das Antragsverfahren wird durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer durchgeführt und über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder übermittelt. Die maximale Förderung beträgt 50.000 EUR pro Monat.

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