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ADNOVA+: Starke Authentifizierung im Zahlungsverkehr umgesetzt

29.07.2021
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Einige Kunden, die den Zahlungsverkehr in ADNOVA+ einsetzen, haben sich gemeldet weil sie sich nun zweimal mit einer TAN authentifizieren müssen. Die Aufforderung zur Eingabe einer weiteren TAN kommt durch die sogenannte „starke Authentifizierung“ zustande. Diese ist im Kontext der Umsetzung der gesetzlichen Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 erforderlich.

Anpassung an gesetzliche Vorgaben

Die Umsetzung der damit verbundenen neuen Schnittstellen haben wir mit dem letzten ADNOVA+ Update vorgenommen. Die nun erforderliche Eingabe der zweiten TAN ist keine Besonderheit von LAND-DATA, sondern eine Anpassung an einen gesetzlichen Standard. Ob und wann diese TAN abgefragt wird, bestimmt die Bank. Ziel ist es, die Zahlungsvorgänge unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherer zu machen.

Mit der PSD2 gibt es klare Regeln für die Nutzung von Zahlungsauslösediensten für das Initiieren von Überweisungen im Onlinebanking oder von Informationsdiensten zur Abfrage und Auswertung von Kontodaten. Das bedeutet, dass z. B. bei einem  Online-Einkauf die auf der Händlerseite angebotenen Zahlungsmöglichkeiten beauftragen können.

Damit die Zahlungsauslöse- sowie Kontoinformationsdienstleister diesen Service anbieten können, brauchen diese eine Erlaubnis des Kontoinhabers und und einen Zugang zum Konto. Die PSD2 regelt den Zugang dieser „dritten Zahlungsdienstleister“ auf die Zahlungskonten. Ziel ist mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr sowie die Stärkung von Verbraucherschutz und Wettbewerbsfähigkeit.