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Corona-Überbrückungshilfe: Antragsfrist auf 31. März verlängert

15.01.2021
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Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020 und kann bis zum 31. März 2021 beantragt werden.

Nicht nur bei der Beantragung der Überbrückungshilfe sondern auch bei Berücksichtigung in der Steuererklärung können Sie auf Zahlen aus der Buchführung zurückgreifen.

Seit dem 17.12.2020 steht eine Aktualisierung zu ADNOVA finance zum Download bereit, mit der wir noch einmal die Möglichkeiten des Exports von Zahlen erweitern, die im Kontext Corona-Hilfen benötigt werden. Durch die Übernahme der exportierten Daten beim Antragsverfahren bzw. bei der Einkommensteuererklärung haben Sie die Angaben für Ihre Mandanten gleich richtig erfasst.

Corona-Überbrückungshilfe

Die LAND-DATA Software ADNOVA finance gibt eine kompakte Übersicht der für den Antrag der Corona-Überbrückungshilfe notwendigen Daten. Die entsprechende Auswertung kann schnell und einfach als CSV-Datei exportiert werden. Mit der Dezemberversion wurde der CSV-Export überarbeitet und an die aktuellen Antragsbedingungen angepasst. Die Auswertung erfolgt auf Basis der Zahlen aus der BWA.

In der CSV-Datei werden die Daten des ausgewählten Betriebes, die für einen Antrag auf die Corona-Überbrückungshilfe relevant sind, zusammengestellt und zu den einzelnen Positionen die jeweils berücksichtigten Konten bzw. Kontenbereiche aufgeführt. Die CSV-Datei kann bei der Antragsstellung direkt hochgeladen werden.

Das Antragsverfahren wird durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer durchgeführt und über eine digitale Schnittstelle an die Bewilligungsstellen der Länder übermittelt. Die maximale Förderung beträgt 50.000 EUR pro Monat.

Anlage Corona-Hilfen zur Einkommensteuererklärung 2020

Betriebe, die Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen sowie vergleichbare Zuschüsse erhalten haben, müssen mit der Einkommensteuererklärung 2020 die Anlage Corona-Hilfen einreichen.

Um Sie bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung mit den Zahlen der Buchführung bestmöglich zu unterstützen, werden die verbuchten Corona-Hilfen in der aktuellen ADNOVA finance bei der Aufbereitung und Bereitstellung der ESt-Daten berücksichtigt. Alle relevanten Daten können für die Einkommensteuererklärung exportiert und ausgedruckt werden.

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