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PV-Anlagen richtig kontieren: Buchungsbeispiele aktualisiert

14.03.2024
PV_Anlagen_Buchungsbeispiele

Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2022 wurden Photovoltaikanlagen rückwirkend ab 01.01.2022 von der Ertragsteuer befreit.  Die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 72 EStG greift bei PV-Anlagen mit einer installierten Bruttoleistung bei Buchstabe a) von 30kWp und bei Buchstabe b) von 15 kWp und nennt eine Höchstgrenze pro Steuerpflichtigem oder je Mitunternehmerschaft i.H.v. 100 kWp.

Für die Verbuchung steuerbefreiter Einnahmen aus PV-Anlagen inkl. der nicht abziehbaren Betriebsausgaben wurden in ADNOVA finance entsprechende Konten zur Verfügung gestellt. Die Übersicht hilfreicher Beispiele zur Anwendung neu eingerichteter Konten und zur Verbuchung haben wir noch einmal auf den neusten Stand gebracht. Hier finden Sie alle Buchungsbeispiele in der Übersicht, zusätzlich eine Zusammenfassung als Download oder zum Ausdrucken.