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Anpassung an das Wachstumschancengesetz, aktuelle Steuerformulare und Komfortfunktionen – die Jahresversion von ADNOVA finance bietet umfangreiche Neuerungen. Download jetzt möglich!
Der Bundesrat hat am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. In der vorliegenden Aktualisierung sind die ersten diesbezüglichen Programmänderungen enthalten.
- Geometrisch degressive AfA nach § 7g (2) EStG (AfA Art 12)
Für bewegliche Wirtschaftsgüter wird die geometrisch degressive AfA wieder eingeführt. Sie ist zulässig für Anschaffungen vom 01.04.2024 bis 31.12.2024. Der maximale Prozentsatz beträgt das Zweifache der linearen AfA und darf 20 Prozent nicht übersteigen.
- Sonderabschreibung nach § 7g (5) EStG (Sonderabschr. Art 56)
Die Sonderabschreibung nach § 7g (5) EStG wurde für bewegliche Wirtschaftsgüter auf 40 % der Anschaffungs-/Herstellungskosten erhöht. Sie ist zulässig für Anschaffungen ab dem 01.01.2024. Der Begünstigungszeitraum beträgt unverändert 5 Jahre. In ADNOVA finance wurde für diese Sachverhalte die neue Sonderabschreibungsart 56 aufgenommen.
- Geschenke, § 4 (5) Satz 1 Nr.1 Satz 2 EStG
Für Wirtschaftsjahre mit einem Wirtschaftsjahresbeginn ab dem 01.01.2024 wird der bisher geltende Betrag in Höhe von 35 EUR auf 50 EUR angehoben. Die Bezeichnung der Konten 6610 und 6620 wurde entsprechend angepasst.
Mehr Information zum Wachstumschancengesetz in unserer Meldung Wachstumschancengesetz verabschiedet - die wichtigsten Änderungen
Die Abgrenzungsautomatik wurde für Sachverhalte bei denen die Vorsteuer erst im Folgejahr abziehbar ist (USt-Schlüssel 91 und folgende) um die automatische Umbuchung der Vorsteuer erweitert. Als dritte Buchung wird jetzt die Buchung der Vorsteuer automatisch erstellt. Diese Buchung musste bisher manuell erfasst werden.
Auch im Kontierassistenten wurde diese Anpassung integriert. Die Buchung wird bei der Übernahme in das Hauptbuch erstellt.
Mit der vorliegenden Jahresversion ADNOVA finance 2024 werden das aktuelle Steuerformular der Anlage EÜR und weitere Einkommenssteuerformulare für den Veranlagungszeitraum 2023 zur Verfügung gestellt.
Ist im Konten ansehen die Anzeige der Vorjahres-Summen aktiviert, werden in der F3 Übersicht neben den aktuell bebuchten Konten auch die nur im Vorjahr bebuchten Konten angezeigt.
Bei den Debitoren wurde das neue Feld Rechnungsdatum in den Dialog Zahlungskonditionen aufgenommen. Das Rechnungsdatum wird künftig für die Berechnung der Fristen in ADNOVA finance und beim Import von Fakturierungsdaten berücksichtigt.
Zudem wurden kleinere Anpassungen für den Digitalen Finanzbericht und Kontenplanänderungen vorgenommen.
Alle Inhalte sind in der Produktinformation ausführlich erläutert.
Seit April 2024 steht die Jahresversion 2024 im Internet zum Download bereit. Sie können die Version direkt hier im Downloadbereich herunterladen und installieren. Zudem wurde sie bereits den IT-Spezialisten vieler Buchstellen/ Steuerberatungskanzleien zur Verfügung gestellt, die die Installation für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zentral durchführen.
Selbstbuchende Mandanten informieren wir per E-Mail, so dass sie den Download und die Installation zu einem Zeitpunkt ihrer Wahl durchführen können. Beachten Sie bitte, dass für den Datenaustausch zwischen Buchstelle und Mandant jeweils die gleiche Version vorausgesetzt wird.