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Als Landwirt sind Sie dazu verpflichtet, jede Bewegung Ihrer Tiere in der HI-Tierdatenbank anzugeben. Das zentrale Register für alle Tiere in der Landwirtschaft in Deutschland dient der Rückverfolgbarkeit und Bestandsaufnahme. Wie funktioniert die HI Tier Anmeldung? Infos hierzu finden Sie in diesem Beitrag.
Bevor es zur Anmeldung geht, ist es zunächst einmal wichtig zu wissen, was genau hinter der HI-Tierdatenbank steckt. Ausführlich haben wir das in diesem Beitrag für Sie erklärt. Kurz zusammengefasst: Sie wird auch HI Tier oder HIT genannt (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere). Sämtliche Bewegungen von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen, die in Deutschland zwischen landwirtschaftlichen Betrieben stattfinden, werden in der HI-Tierdatenbank gemeldet.
Betreiber der Datenbank ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
Als Landwirt müssen Sie sich in der HIT registrieren, um im Anschluss Geburten, Bewegungen zwischen Betrieben,
medikamentöse Behandlungen, Schlachtung und Tod Ihrer Tiere angeben zu können.
Zu Meldungen in der HIT Datenbank sind Sie verpflichtet, wenn Sie Landwirt oder Viehhändler sind oder Betreiber
eines Schlachthofs. Deshalb bekommen Kälber und Lämmer direkt nach der Geburt zwei Lebendohrmarken (oder auch eine Lebendohrmarke und einen zusätzlichen Transponder).
Auf dieser Marke ist die Nummer vermerkt, die jedes Tier individuell kennzeichnet. Anhand dieser Nummer können Sie nun Meldungen in der HIT Datenbank vornehmen.
Damit Ihre Anmeldung bei der HIT reibungslos klappt, erklären wir in den folgenden Abschnitten die wichtigsten
Schritte. So erhalten Sie einen Überblick darüber, wie Sie sich grundsätzlich in die Datenbank einloggen und unter
anderem auch, wie Sie Mitbenutzer eintragen können.
Ihre Betriebsnummer müssen Sie jedesmal bei der Anmeldung in die HIT Datenbank angeben. Sie ist quasi Ihr Nutzername und neben Ihrer PIN zwingend notwendig für den Zugang zum System. Diese 12-stellige Nummer dient der
eindeutigen Identifizierung und Registrierung und muss Ihnen als landwirtschaftlicher Betrieb von der
Adressdatenstelle Ihres Bundeslandes zugeteilt worden sein.
Nach dem folgenden statistischen Gemeindeschlüssel ist eine solche Betriebsnummer aufgebaut: 2 Stellen Bundesland, 1 Stelle Regierungsbezirk, 2 Stellen Landkreis, 3 Stellen Gemeinde, 4 Stellen laufende Nummer. Als zusätzliche Option kann der Länderschlüssel für Deutschland (276) vorangestellt werden, sodass sich eine 15-stellige Nummer ergibt.
In manchen Bundesländern gibt es zusätzliche Besonderheiten. In Baden-Württemberg beispielsweise ist die Betriebsnummer 14-stellig, weil zusätzlich eine Ziffer zur Kennzeichnung der Betriebsnachfolge und eine Prüfziffer angehängt werden. Bei der Anmeldung in die HIT müssen diese beiden Ziffern jedoch nicht mit angegeben werden.
In Rheinland-Pfalz ist es ähnlich, wobei hier die sechste und siebte Ziffer der 14-stelligen Nummer nicht anzugeben sind. Bei der zuständigen Landwirtschaftsbehörde bekommen Sie hierzu nähere Auskunft.
Zusätzlich zur Betriebsnummer müssen Sie bei der HI-Tier Anmeldung Ihre zugehörige PIN (Persönliche Identifizierungs-Nummer) angeben. Diese erhalten Sie nur bei der zuständigen Landesstelle, wenn Sie die HIT nutzen und Tiermeldungen künftig online machen wollen. Wichtig: Die HIT selbst vergibt keine PIN!
Bei der ersten Anmeldung mit der von der Landesstelle erteilten PIN werden Sie dazu aufgefordert, diese sofort zu ändern. Sie können somit eine von Ihnen ausgedachte PIN nutzen, um sicherzustellen, dass Sie als einziger diese Nummer kennen. Nun können Sie sich in Zukunft immer mit Ihrer Betriebsnummer und Ihrer selbst ausgedachten PIN einloggen.
Für manche landwirtschaftlichen Unternehmen und Verwaltungsstellen kann es sinnvoll sein, mehreren Personen Zugang zur HIT Datenbank zu ermöglichen. Es ist jedoch nicht erlaubt, dass mehrere Personen mit derselben Kennung und PIN arbeiten. Deshalb muss bei der zuständigen Adressdatenstelle für jeden Benutzer eine eigene Mitbenutzernummer (4-stellig) und eine persönliche PIN vergeben werden.
Mitbenutzer klicken vor der Anmeldung auf der Einstiegsseite auf “Benutzer- und Programmprofil”. Es erscheint dann ein zusätzliches Feld “Mitbenutzer”, in welches die 4-stellige Nummer eingetragen werden muss (zusätzlich zur Betriebsnummer und der persönlichen PIN).
Was müssen Sie überhaupt in der HI-Tierdatenbank angeben? Hier gibt es verschiedene Arten von Meldungen: Sowohl die Geburt eines Tieres, als auch den Abgang vom Hof, Importe und Exporte sowie medikamentöse Behandlungen
müssen Sie eintragen.
Folgende Daten müssen Sie bei der Geburt eines Tieres innerhalb von sieben Tagen an die HIT übermitteln:
Mit der Eintragung in die Datenbank wird für das Tier ein Stammdatenblatt erstellt. In diesem werden künftig alle Daten festgehalten.
Verlässt ein Tier Ihren Hof, müssen Sie folgende Angaben machen:
Möchten Sie eine aktuelle Meldungsübersicht über Ihre Daten in der HIT? Diese finden Sie nach der Anmeldung im Menü unter “Meldungsübersicht”. Dort geben Sie den gewünschten Zeitraum an, aus dem Sie Daten abrufen möchten. Sie können die entsprechenden Meldearten markieren und dann auf “Anzeigen” klicken.
Es kann passieren, dass nicht alle Datensätze angezeigt werden, weil die Zeilenzahl beschränkt ist. Dann können Sie beispielsweise den Zeitraum etwas mehr eingrenzen. Sollte die Meldeübersicht grundsätzlich nicht vollständig angezeigt werden können, weil es sich um einen zu großen Datensatz handelt, erhalten Sie direkt eine entsprechende Meldung.
Aus der Meldepflicht für Landwirte, Viehhändler und Schlachthofbetreiber ergibt sich ganz schön viel Bürokratie. Elektronisch gespeicherte Daten in der Landwirtschaft werden in unterschiedlichen Systemen und Formaten abgelegt, was häufig mit viel Aufwand verbunden ist. Zusätzliche Arbeit lässt sich vermeiden, indem Sie eine geeignete Software zur Datenübermittlung verwenden.
Die Datendrehscheibe von LAND-DATA zum Importieren von HI-Tierdaten Rind generiert automatisch Versetzungen, Geburten und verendete Tiere inklusive Abgleich der Anfangs- (Wirtschaftsjahresbeginn) und der Endbestände
(WJ-Ende).
Dies kann Ihre Buchstelle oder Ihr Steuerberater für Sie erledigen oder Sie nutzen selbst die LAND-DATA Buchführungssoftware ADNOVA finance Profiline für die Eigenbuchhaltung. Mit der entsprechenden Einverständniserklärung ermöglichen Sie den automatischen Abruf der Daten von Banken, Landhändlern und der HI-Tierdatenbank Rind.
So behalten Sie den Überblick über Ihre Buchführung und Sie können unkompliziert arbeiten.
Damit Sie Meldungen in der HIT Datenbank machen können, müssen Sie sich mit Ihrer Betriebsnummer und Ihrer PIN anmelden. Zur Erstanmeldung erhalten Sie eine PIN von der zuständigen Landesstelle. Diese müssen Sie dann sofort
ändern, sodass zukünftig nur Sie als Tierhalter über die aktuellen Login-Daten verfügen.
Bei Geburten, Abgängen und medikamentösen Behandlungen Ihrer Tiere sind Sie dazu verpflichtet, im HIT
Tiermeldungen vorzunehmen. Hierzu können in Ihrem Betrieb auch mehrere Mitbenutzer in der HIT einen Zugang
anlegen, falls Sie nicht alleine für die Datenerfassung zuständig sind.
Bei der Buchführung und Erfassung Ihres landwirtschaftlichen Betriebs unterstützt die Sie Ihr Partner in der
LAND-DATA Buchstelle oder Steuerkanzlei gerne. Denn mit der richtigen Software wird auch die bürokratische Seite des Landlebens einfacher! Fragen Sie uns gern ganz unverbindlich dazu.