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Wir unterstützen Sie bei der schnellen, sicheren und dokumentierten digitalen Übermittlung von Jahresabschlüssen und Einnahmeüberschussrechnung an die Bank oder Sparkasse.
Dort sind die übertragenen Informationen sofort verfügbar und können automatisiert verarbeitet werden.
Mit ADNOVA finance Masterline stellen wir Landwirtschaftlichen Buchstellen und Steuerberatern eine professionelle Buchführungssoftware für Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau sowie Gewerbe zur Verfügung.
In ADNOVA finance erledigen Sie die vollständige Finanz- und Anlagenbuchhaltung und übernehmen die Nacharbeitung der von Ihren Mandanten in digitaler Form bereitgestellten Belege und Kontoumsatzdaten.
Profitieren Sie von vielfältigen Auswertungsmöglichkeiten bis hin zum steuerlichen oder betriebswirtschaftlichen Jahresabschluss mit Kontennachweis.
Mit attraktiven Kennzahlen und einer aussagekräftigen Unternehmensanalyse liefert LAND-DATA die ideale Datenbasis für eine effiziente Beratung und persönliche Betreuung ihrer Mandanten.
ADNOVA finance bietet die vollständige Buchführung für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Garten-, Weinbau und Gewerbe.
ADNOVA finance Profiline kann sowohl für die eigenständige Erstellung der Buchhaltung und des Jahresabschlusses, als auch für die Zusammenarbeit mit einer Buchstelle oder einer Steuerkanzlei genutzt werden.
Viele Betriebe steigen um auf das digitale Agrarbüro. In ADNOVA finance erfolgt die Weiterverarbeitung der Belege und Kontoumsätze in der Finanzbuchhaltung.
Wir helfen Ihnen mit Schulungen für Einsteiger und Fortgeschrittene und sorgen für die optimale Abstimmung mit Ihrer Buchstelle oder Steuerberatungskanzlei. Bestimmen Sie selbst, bis zu welchem Grad Sie in das Thema Buchhaltung einsteigen möchten.
Sie wollen die Vorarbeiten die Buchführung ganz einfach selbst erledigen und immer auf dem aktuellen Stand der Hofbuchhaltung sein?
LAND-DATA Software unterstützt Sie in idealer Weise in der Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater. Deshalb ist es sinnvoll, den Einsatz unserer Produkte in enger Abstimmung mit Ihrem Partner in der Buchstelle oder Kanzlei zu gestalten.
Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der für Sie passenden Software bzw. eines Partners in Ihrer Region.
Sie haben Fragen zur richtigen Verbuchung von Geschäftsvorfällen, Nutzung unserer Software oder stehen vor technischen Problemen?
Die fachlich und technische versierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LAND-DATA Benutzerservice beraten Sie gerne telefonisch, beantworten Ihre Fragen per E-Mail oder helfen Ihnen per Fernwartung weiter.
Unsere kostenlose Hotline ist montags bis donnerstags in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 14:00 Uhr für Sie da.
Sie möchten einen tieferen Einblick gewinnen, wie Sie mit unseren Softwareanwendungen die Abläufe in Ihrem Büro optimal gestalten?
Erlernen Sie Tipps und Tricks zum effizienten Einsatz der LAND-DATA Produkte ganz einfach online, buchen Sie einen für Sie passenden Schulungstermin oder lassen Sie sich direkt vor Ort auf Ihrem Betrieb beraten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LAND-DATA Accountmanagements bzw. der Produktberatung sind in jedem Fall Ihr richtiger Ansprechpartner.
Sie setzen ADNOVA finance bereits ein und möchten jetzt die aktuelle Version mit den neusten Verbesserungen installieren?
Die Installationsdatei für die Aktualisierung steht hier. Einfach herunterladen und Installation starten.
Neugierig, welche Neuerungen enthalten sind?
Produktinformation
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Sie möchten ADNOVA finance ausprobieren und auf Herz und Nieren prüfen, bevor Sie sich für unsere Software entscheiden?
Gerne senden wir Ihnen Ihre persönliche Demoversion zu.
In der Demoversion von ADNOVA finance haben Sie uneingeschränkten Zugriff auf verschiedene Beispielsbetriebe, können Probebuchungen vornehmen und alle Funktionen und Auswertungen aufrufen.
Die Demoversion kann zeitlich unbegrenzt eingesetzt werden, das Anlegen neuer Betriebe und/oder neuer Wirtschaftsjahre ist nicht möglich.
Wir haben unser Buchführungsprogramm durch die unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf die Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung prüfen lassen.
Die Prüfungsergebnisse bescheinigen, dass das Softwareprodukt bei sachgerechter Anwendung ermöglicht, den Kriterien des BMF-Schreibens vom 14. November 2014 (GoBD) zu entsprechen