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Aktuelle Agrarsubventionen 2020 und wie sie beantragt werden

28.02.2020
Agrarsubventionen

Die finanziellen Mittel der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU fördern die Landwirtschaft und die ländlichen Regionen. Wir stellen Ihnen die aktuellen Agrarsubventionen für 2020 vor und erklären, wie sie beantragt werden.

Was sind Agrarsubventionen und was sind die Ziele?

Subventionen sind Leistungen aus öffentlichen Mitteln des Staates oder der EU, die dem Empfänger in Form von direkten Geldleistungen oder Steuervergünstigungen ohne finanzielle Gegenleistung gewährt werden. Schon seit den 1950er Jahren zählt die Landwirtschaft zu den großen Empfängern von Subventionen in Deutschland. 

Die Agrarwirtschaft wird durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU gefördert, für die jährlich ein großer Anteil des EU-Haushalts verwendet wird. Im Zeitraum von 2014 bis 2020 stehen in der Bundesrepublik im Rahmen der GAP für die Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Regionen rund 6,2 Milliarden Euro an EU-Mitteln zur Verfügung. Die Gemeinsame Agrarpolitik verfolgt die folgenden beiden Hauptziele:

  • Die Landwirtschaft soll marktorientiert gefördert werden.
  • Die Entwicklung des ländlichen Raums soll wachstumsorientiert und unter Berücksichtigung des Umwelt-,
    Ressourcen-, und Klimaschutzes
    gefördert werden.

Agrarsubventionen 2020: Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU

Die Förderung der Landwirtschaft und der ländlichen Regionen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik verteilt sich auf zwei Säulen, die aus zwei EU-Agrarfonds finanziert werden: Die erste Säule durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und die zweite Säule durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Die erste Säule der GAP: Direktzahlungen an die Landwirte

Die erste Säule der GAP umfasst Direktzahlungen für die Landwirtschaftsbetriebe sowie Regelungen zu den Agrarmärkten. Von 2014 bis 2020 stehen in der Bundesrepublik pro Jahr etwa 4,85 Milliarden Euro für die erste Säule zur Verfügung.

Die Direktzahlungen sollen ein planbares und auskömmliches Einkommen für Landwirte sichern, und das Einkommen trotz niedriger Stützpreise und Preisschwankungen für Agrarprodukte stabilisieren. In Deutschland machen die Direktzahlungen rund 40 Prozent der Einkommen der Landwirte aus.

Außerdem sind die Direktzahlungen Ausgleichszahlungen dafür, dass Landwirtschaftsbetriebe in der EU strengeren Anforderungen in Bezug auf Umwelt-, Tier-, und Verbraucherschutz unterliegen, als Betriebe in anderen Teilen der Welt. Dadurch steigen die Kosten für die Produktion der Agrarerzeugnisse innerhalb der EU. Das wiederum kann auf dem internationalen Markt ein Wettbewerbsnachteil sein.

Seit der Agrarreform von 2005 wurde der Großteil der Direktzahlungen in Form einer entkoppelten Betriebsprämie
gezahlt, die unabhängig von den erzeugten Produkten ist. Seit 2013 erfolgt in Deutschland eine regional einheitliche
Förderung
der Landwirtschaft, die sich pro Hektar beihilfefähiger Fläche bemisst. Beihilfefähige Fläche sind Ackerland, Dauergrünland oder Dauerkulturen.

Die vier Bausteine der ersten Säule

2013 wurde in der EU erneut eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik beschlossen. Infolgedessen wurde die Betriebsprämie 2015 durch ein System aus Direktzahlungen abgelöst. Dieses neue System besteht aus vier Bausteinen:

  • Basisprämie:
    Die Basisprämie des aktuellen Systems entspricht im Prinzip der früheren Betriebsprämie. Sie basiert auf Zahlungsansprüchen, die dem Inhaber eines Landwirtschaftsbetriebs pro Hektar beihilfefähiger Fläche zustehen. 2019 lag die Basisprämie in Deutschland regional einheitlich bei rund 175 Euro pro Hektar.
  • Umverteilungsprämie:
    Mit der Umverteilungsprämie werden kleine und mittlere Landwirtschaftsbetriebe gefördert. Für die ersten 30 Hektar, für die ein Zahlungsanspruch besteht, wird eine Prämie von etwa 50 Euro pro Hektar zusätzlich gezahlt. Für weitere 16 Hektar kann eine Prämie von etwa 30 Euro pro Hektar beantragt werden.
  • Greeningprämie:
    Die Greeningprämie fördert eine nachhaltige und ressourcenschonende Bewirtschaftung. Außerdem fördert sie landwirtschaftliche Leistungen für den Klimaschutz, die Artenvielfalt, und vielfältige Kulturlandschaften. Für das Greening kann ein Landwirtschaftsbetrieb zusätzlich etwa 85 Euro pro Hektar beihilfefähiger Fläche erhalten. Konkret meint Greening die folgenden Umweltleistungen:
  • der Erhalt von Dauergrünlandflächen, das heißt von Wiesen und Weiden;
  • der Anbau von vielfältigen Kulturen anstelle von Monokulturen auf den Ackerflächen des Betriebs;
  • das Vorhandensein von sogenannten “ökologischen Vorrangflächen” – wie z.B. Hecken, Stillegungsflächen oder Baumreihen – auf fünf Prozent der Ackerflächen des Betriebs.
  • Junglandwirteprämie: Mit der Junglandwirteprämie werden – wie der Name schon sagt – junge Landwirte oder Landwirtinnen im Alter bis 40 Jahre gefördert. Für bis zu fünf Jahre und maximal 90 Hektar Fläche können sie für ihren Betrieb eine zusätzliche Förderung in Höhe von etwa 44 Euro pro Hektar beihilfefähiger Fläche beantragen.

Wie die Subventionen beantragt werden, erklären wir weiter unten in diesem Beitrag.

Voraussetzungen für die Förderung durch Direktzahlungen 

Um die Direktzahlungen der GAP zu erhalten, muss ein Landwirtschaftsbetrieb verschiedene Voraussetzungen erfüllen (Cross-Compliance-Instrument). Dazu zählen unter anderem EU-Richtlinien zum Natur- und Umweltschutz sowie zum Tier- und Verbraucherschutz. Außerdem müssen die bewirtschafteten Flächen in einem guten landwirtschaftlichen sowie ökologischen Zustand erhalten werden –  etwa durch Gewässerschutz, Erosionsvermeidung und die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gibt einen genaueren Überblick über die Cross-Compliance-Verpflichtungen. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird regelmäßig durch strenge Kontrollen überprüft. Mit dem digitalen Agrarbüro von LAND-DATA sind Sie für eine solche Überprüfung Ihres Betriebs jederzeit bestens vorbereitet und haben alle wichtigen Dokumente, Belege und Auswertungen aus der Buchhaltung immer parat.

Regelungen zum Agrarmarkt

Zusätzlich zu den Direktzahlungen subventioniert die erste Säule der GAP die Landwirtschaft durch EU-Maßnahmen zum Agrarmarkt. Die Regelungen erfüllen die Funktion eines Sicherheitsnetzes und sind ein Instrument, um auf
Preisschwankungen zu reagieren. Sie stabilisieren die Agrarmärkte innerhalb der EU, gewährleisten die Versorgung der Bevölkerung mit guten Lebensmitteln zu bezahlbaren Preisen und sichern in Kombination mit den Direktzahlungen ein planbares Einkommen der Landwirte.

Die zweite Säule der GAP: Förderung des ländlichen Raums

Die zweite Säule der GAP unterstützt mit Hilfe von gezielten Förderprogrammen die Entwicklung des ländlichen Raums sowie eine nachhaltige und umweltverträgliche Bewirtschaftungsweise der Landwirtschaftsflächen.

Die Entwicklung der ländlichen Regionen wird durch den ELER-Fonds gefördert und durch Mittel des Bundes, der Länder und der Kommunen kofinanziert. In Deutschland stehen von 2014 bis 2020 etwa 1,35 Milliarden Euro jährlich an EU-Mitteln zur Verfügung. Der Bund steuert pro Jahr weitere rund 600 Millionen Euro im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) bei.

Anders als die Direktzahlungen der ersten Säule richten sich die Fördermaßnahmen der zweiten Säule der GAP nicht ausschließlich an die Land- und Forstwirtschaft – sondern an verschiedene Akteure im ländlichen Raum. Im Fokus stehen dabei unter anderem die Ziele, die Zukunft im ländlichen Raum attraktiv zu gestalten, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und die Wirtschaftskraft im ländlichen Raum zu fördern.

Mindestens 30 Prozent der EU-Mittel müssen bei der zweiten Säule für Maßnahmen wie die Förderung der ökologischen Landwirtschaft oder die Unterstützung benachteiligter Gebiete im ländlichen Raum eingesetzt werden. Zu den weiteren Förderbereichen, für die die ELER-Mittel in der Bundesrepublik schwerpunktmäßig verwendet werden, zählen:

  • die Stärkung der Landwirtschaftsbetriebe durch eine Agrarinvestitionsförderung sowie durch Investitionen in den Tourismus, die Landschaftspflege und Hofläden;
  • die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung ländlicher Regionen und lokaler Projekte zur Entwicklung der Dörfer;
  • LEADER – ein Förderansatz für die Erarbeitung einer regionalen Entwicklungsstrategie, der auf bürgerschaftlichem Engagement basiert;
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Marktstrukturen;
  • Maßnahmen zum Agrarumwelt- und Klimaschutz;
  • Küsten- und Hochwasserschutz;
  • Waldumwelt- und Forstmaßnahmen.

Agrarsubventionen beantragen – So geht’s:

Seit 2018 müssen die Anträge für die EU-Agrarförderung elektronisch beim jeweiligen Land eingereicht werden – einen Sammelantrag in Papierform zu stellen ist nicht mehr möglich. In Nordrhein-Westfalen werden die Anträge für die Agrarsubventionen zum Beispiel über die Webanwendung ELAN gestellt, in Bayern wird die Förderung mit Hilfe eines elektronischen Mehrfachantrags über das Serviceportal iBALIS beantragt. 

Alle Anträge für die EU-Agrarsubventionen müssen für 2020 bis zum 15. Mai 2020 gestellt werden (Ausschlussfrist).

Bei der Basisprämie gilt: Ein Hektar beihilfefähiger Fläche aktiviert einen Zahlungsanspruch. Wird die Basisprämie beantragt, muss immer auch die Greeningprämie beantragt werden. Die Umverteilungsprämie für kleine, flächenarme Betriebe kann im Sammelantrag gesondert über eine Anlage beantragt werden, wenn sie für Ihren Betrieb relevant ist. Das gilt auch für die Junglandwirtprämie.

Bei den Förderprogrammen der zweiten Säule gibt das Netzwerk Ländliche Räume einen Überblick über die Förderangebote der Länder und wer davon profitieren kann.

Ihr Steuerberater oder Ihr Ansprechpartner in der Buchstelle unterstützen Sie bei allen Fragen zur Liquiditätsplanung, die für Ihren Betrieb relevant sind.

Warum wird die Agrarwirtschaft subventioniert?

Die Land- und Forstwirtschaft erbringt eine Vielzahl wichtiger gesellschaftlicher Leistungen. Außerdem trägt sie eine besondere Verantwortung für den Erhalt von Natur und Umwelt. Zu ihren Aufgaben zählt:

  • die Bewirtschaftung eines Großteils der Landesfläche auf eine möglichst nachhaltige und ressourcenschonende Weise;
  • die Erzeugung von qualitativ hochwertigen, gesunden und vielfältigen Lebensmitteln und die sichere Versorgung der Bevölkerung mit ebendiesen;
  • die Pflege und Gestaltung sowie der flächendeckende Erhalt von Natur-, Kultur-, und Erholungslandschaften;
  • die Produktion nachwachsender Rohstoffe;
  • die Bereitstellung erneuerbarer Energien, vor allem aus Biomasse;
  • der Erhalt der Wälder mitsamt ihrer Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion;
  • der Erhalt der biologischen Diversität;
  • die Sicherung von Arbeitsplätzen und der Erhalt der Infrastruktur in den ländlichen Regionen.

Ziel der Subventionierung der Land- und Forstwirtschaft mit öffentlichen Mitteln ist es, diese gesellschaftlichen
Leistungen anzuerkennen und zu sichern
. Die Erbringung dieser Leistungen wäre ohne eine Agrarförderung kaum vollumfänglich möglich.

Bund und Länder prüfen in regelmäßigen Kontrollen, dass die Landwirtschaftsbetriebe für die empfangenen Agrarsubventionen die entsprechenden gesellschaftlichen Gegenleistungen erbringen. Eine ordnungsgemäße Buchhaltung und Belegablage hilft Ihnen, bei einer solchen Überprüfung Ihres Betriebs alle wichtigen Belege zur Hand zu haben und Kürzungen zu vermeiden.

Fazit zu den aktuellen Agrarsubventionen 2020

Die Landwirtschaft und die ländlichen Regionen werden mit der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU über zwei EU-Agrarfonds gefördert und durch Bund, Länder und Kommunen kofinanziert. Die erste Säule der GAP fördert die Landwirtschaft über Direktzahlungen und Regelungen zu den Agrarmärkten. Die zweite Säule fördert die Entwicklung des ländlichen Raums.

Die Direktzahlungen an die Landwirtschaftsbetriebe umfassen vier Bausteine: Basisprämie, Greeningprämie, Umverteilungsprämie und Junglandwirteprämie. Die Anträge für die Agrarsubventionen werden elektronisch über ein Onlineportal des entsprechenden Landes gestellt.

Ihr Steuerberater oder Ihr Ansprechpartner in der Buchstelle berät Sie kompetent zu allen Fragen rund um die Finanzen Ihres Betriebs. Auch eine digitale Buchhaltung mit der der LAND-DATA Software ADNOVA+ hilft Ihnen, Ihre Finanzen und alle wichtigen Infos zu Ihrem Betrieb stets im Blick zu haben.