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Neue Herausforderung: Die Corona-Überbrückungshilfe

29.07.2020
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Anträge für die neue „Corona-Überbrückungshilfe“können seit dem 10.7.2020 online  gestellt werden. Zuständig für die Durchführung sind die Länder.

Wie der nwb-Verlag ausführt, handelt es sich bei der Überbrückungshilfe um ein digitales, zweistufiges Antragsverfahren durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Es ist das nach der „Corona-Soforthilfe“ nächste Zuschuss-Programm für die Monate Juni bis August im Rahmen des Konjunkturprogramms des Bundes. Nach Einschätzung der Experten kommt damit ein „Mammut-Thema“ auf den Berufsstand der Steuerberater zu.

Unterstützt werden sollen Unternehmen, die von einer Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Corona-Pandemie betroffen sind, bei den Fixkosten für die Monate Juni bis August 2020. Berechtigt zur Beantragung der nicht rückzahlbaren Zuschüsse sind u.a. KMU, Solo-Selbständige sowie selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb.

Übernommen werden soll einen Teil der Fixkosten des Unternehmens in Höhe von 40 % bis 80 % abhängig vom Umsatzrückgang in den Monaten Juni bis August 2020. Nach derzeitigem Erkenntnisstand werden Steuerberater und Wirtschaftsprüfer direkt im digitalen Kontakt mit den Bewilligungsbehörden für den Mandanten eintreten.

Zum vollständigen Artikel des nwb-Verlags

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