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Anträge für die neue „Corona-Überbrückungshilfe“können seit dem 10.7.2020 online gestellt werden. Zuständig für die Durchführung sind die Länder.
Wie der nwb-Verlag ausführt, handelt es sich bei der Überbrückungshilfe um ein digitales, zweistufiges Antragsverfahren durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Es ist das nach der „Corona-Soforthilfe“ nächste Zuschuss-Programm für die Monate Juni bis August im Rahmen des Konjunkturprogramms des Bundes. Nach Einschätzung der Experten kommt damit ein „Mammut-Thema“ auf den Berufsstand der Steuerberater zu.
Unterstützt werden sollen Unternehmen, die von einer Einstellung der Geschäftstätigkeit vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Corona-Pandemie betroffen sind, bei den Fixkosten für die Monate Juni bis August 2020. Berechtigt zur Beantragung der nicht rückzahlbaren Zuschüsse sind u.a. KMU, Solo-Selbständige sowie selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb.
Übernommen werden soll einen Teil der Fixkosten des Unternehmens in Höhe von 40 % bis 80 % abhängig vom Umsatzrückgang in den Monaten Juni bis August 2020. Nach derzeitigem Erkenntnisstand werden Steuerberater und Wirtschaftsprüfer direkt im digitalen Kontakt mit den Bewilligungsbehörden für den Mandanten eintreten.
Die Corona-Hilfen buchen Sie bitte in der LAND-DATA Software ADNOVA finance bei Betrieben mit Kontenrahmen kr+ LuF auf das Konto 483260 und bei Betrieben mit Kontenrahmen kr+ Gewerbe auf das Konto 483450.