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Am 9.10.2025 tritt die VoP (Verifikation of Payee) in Kraft und bringt eine wichtige Änderung im Zahlungsverkehr mit sich. Künftig werden Überweisungen, die seitens der Bankkunden erstellt werden, in einer zentralen EU-Datenbank geprüft. Dabei wird kontrolliert, ob der Empfängername mit der IBAN übereinstimmt.
Zur Umsetzung dieser EU-weiten Regelung in unserer Software wird der Zahlungsverkehr um diese wichtige Sicherheitsfunktion zum verstärkten Schutz vor Fehlüberweisungen und Betrug erweitert.
Was ändert sich für Sie?
Erste Banken, wie z. B. die Sparkassen, stellen bereits am 5.10.2025 um, so dass die Hinweismeldungen schon vor dem 9.10.2025 erscheinen können. Wenn Sie Verzögerungen aufgrund der zusätzlichen Sicherheitsprüfung ausschließen möchten, führen Sie zeitkritische Überweisungen vor dem 5.10.2025 durch - ganz unabhängig davon, ob die Überweisung im Online-Banking oder im Modul Zahlungsverkehr angestoßen wird.
Wichtiger Hinweis: Sammelüberweisungen sind von dieser Prüfung ausgenommen. Die VoP-Validierung erfolgt ausschließlich bei Einzelüberweisungen.
Was bedeutet das für Ihre Haftung? Beachten Sie: Wenn Sie eine Überweisung trotz Warnung ausführen, entfällt die Haftung Ihrer Bank für fehlerhafte Überweisungen. Die Prüfung dient Ihrem Schutz - nutzen Sie sie!
Hintergrund zur VoP-Regelung Die Verification of Payee ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme zur Betrugsprävention im europäischen Zahlungsverkehr. Wir setzen diese Anforderung pflichtgemäß um, um Ihnen maximale Sicherheit bei Ihren Zahlungen zu gewährleisten.