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Hinterlegung/Offenlegung beim Unternehmensregister

29.06.2023
Datenuebertragung

Die mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) notwendigen Anpassungen im Bereich der Hinterlegung/Offenlegung werden aktuell für alle Wirtschaftsjahre welche nach dem 31.12.2021 beginnen, umgesetzt.

Unternehmen müssen demnach ihre Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31.12.2021 nicht mehr an den Bundesanzeiger sondern direkt an das Unternehmensregister übermitteln. Mit der Änderung des Offenlegungsmediums verbunden ist die Pflicht zur einmaligen elektronischen Identitätsprüfung für die Übermittler der offenlegungspflichtigen Unterlagen. 

Die Anbindung an das Unternehmensregister wird bei LAND-DATA -  ebenso wie beim Bundesanzeiger - über einen Webservice erfolgen. Dieses hat den Vorteil, dass direkt aus der Finanzbuchführung ADNOVA finance heraus, wie bereits beim Bundesanzeiger, zukünftig auch an das Unternehmensregister übermittelt werden kann.

Vor der flächendeckenden Bereitstellung werden wir diesen Service ab 01.08.2023 im Rahmen einer Pilotphase einem umfassenden Praxistest unterziehen und im Anschluss ab Herbst 2023 für alle betroffenen Anwender bereitstellen.