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Grundsteuerreform: Mandantenportal zum 1.7.2022 freigeschaltet

28.06.2022
Hof Grundsteuer

Im Zuge der Grundsteuerreform sind bereits in vielen Haushalten und auf den landwirtschaftlichen Betrieben erste Informationsschreiben eingegangen. So gut wie alle Bundesländer haben mit dem Versand entsprechender Schriftstücke an die Grundstückseigentümer begonnen.

Diese Schreiben enthalten unter anderem objektbezogene Informationen, die für die Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte wichtig sind. Eine besondere Bedeutung kommt dabei dem bisherigen Einheitswert-Aktenzeichen bzw. der Steuernummer zu. Denn ohne Aktenzeichen bzw. Steuernummer ist eine Übermittlung der Erklärung per ELSTER nicht möglich. Die übrigen Informationen variieren je nach Bundesland, auch kommt es darauf an, ob dort das sogenannte Bundesmodell oder ein eigenes Landesmodell gilt.

Hilfreiche Termine und Links

Natürlich sind alle beteiligten Stellen daran interessiert, so viele Daten wie möglich digital bereitzustellen oder aus bereits vorhandenen Systemen zu übernehmen. Es werden hier also nicht nur Details zur Handhabung der Datenermittlung in den einzelnen Bundesländern aufgeführt sondern - falls vorhanden - entsprechende Quellen in Form von Links auf länderspezifische Portale zur Datenbeschaffung dargestellt. Hier finden Sie die entsprechende Übersicht über den geplanten Versandterminen der Informationsschreiben und Datenquellen.

Über unseren Kooperationspartner fino-tax können Liegenschaftsinformationen direkt digital abgerufen und in dessen Software GrundsteuerDigital übernommen werden. In enger Abstimmung arbeiten wir derzeit an Verfahren zur automatischen Übernahme in der Buchführung vorhandener Daten zur bestmöglichen Unterstützung bei der Datenbereitstellung für die Finanzämter. Dabei sind teils unterschiedliche Vorgehensweisen je Bundesland zu berücksichtigen.

Mit dem 01. Juli 2022 wird die digitale Übermittlung der Feststellungserklärungen an die Finanzämter ermöglicht: 

Datenübernahme aus ADNOVA finance

Für einen Daten-Import aus den ADNOVA finance Datenbank wird die LAND-DATA GmbH auf Bestellung Daten per CSV zur Verfügung stellen. Das Format entspricht den Vorerfassungsbögen, im Dialog auch „Grundstücks-Importvorlage“ genannt und wird aktuell getestet. Als Daten (Bezug zu Formular GW-3a) sind die Tierbestände (Durchschnittsbestand, Verkauf, Zukauf) und die Fläche LN in qm (+/- Zupacht/Verpacht) vorgesehen.

Voraussetzung für die Übernahme von Grundstücksdaten ist, dass die Mandanten bereits entsprechend angelegt wurden. Entweder werden diese auch per CSV-Datei importiert oder bei DATEV-Installationen aus der DATEV Datenbank übernommen. Beim Import von Grundstücksdaten wird immer ein neuer Datensatz angelegt. Anschließend müssen fehlende Daten, wie Aktenzeichen, die Flurstücke etc. zum jeweiligen Grundstück ergänzt werden. An einer weiteren Möglichkeit eines ergänzenden Imports zu bereits angelegten Grundstücken arbeitet fino taxtech aktuell noch. Zu den Importmöglichkeiten werden wir sie laufend weiter informieren.