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Grundsteuerreform: Datenübermittlung läuft

01.08.2022
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Seit  dem 01.07.2022 ist die ELSTER-Übermittlung für die Übermittlung der Steuererklärung freigeschaltet. Nach anfänglichen Startschwierigkeiten, weil die Vielzahl der Übertragungen das ELSTER-Portal zum Überlaufen brachte, hat sich die Anfangswelle mittlerweile ein wenig geglättet und die ersten Erklärungen können übermittelt werden.

Ein Großteil der Landwirtschaftsbetriebe hat ihre Buchstelle mit der Erstellung der Erklärung beauftragt. Unsere angeschlossenen Buchstellen und Steuerberatungsgesellschaften haben bereits vermehrt den Daten-Export aus der ADNOVA finance angefordert, um die relevanten Daten für die Grundsteuererklärung zu übernehmen. Es ist also davon auszugehen, dass die in den Buchstellen und Steuerberatungsgesellschaften geschulten Spezialisten ihre Arbeit aufgenommen und die ersten ELSTER-Übermittlungen getätigt haben.

Unser Kooperationspartner fino taxtech übernimmt über das Portal GrundsteuerDigital im Massenverfahren die Stammdaten, Flächen – und Viehdaten aus der Buchführung automatisiert in einem Prozess. So können zumindest für die landwirtschaftlichen Mandanten wichtige Stamm- und Bewegungsdaten automatisiert übernommen werden.

Im Juli wurden in GrundsteuerDigital bereits mehr als 16.000 Feststellungserklärungen über ELSTER erfolgreich übermittelt. Die Anzahl der neu erstellten Feststellungserklärungen wächst täglich um mehrere Tausend. Alle Beteiligten gehen davon aus, dass die seitens der Finanzverwaltung vorgegebene Frist bis 31.10.2022 alle Erklärungen übertragen zu haben, nicht eingehalten werden kann.

Neue Community-Plattform liefert aktuelle Informationen

Natürlich treten bei der Ermittlung der Daten auch Fragen auf. Um diese Fragen zu beantworten, hat fino eine community-Plattform geschaffen, auf der dieses Fragestellungen systematisiert werden,  so kann jeder bei etwaigen Fragestellungen, schnell eine Lösung finden. Anhand des Feedbacks der Nutzer wird die Anwendung fortlaufend verbessert und weiterentwickelt. Die Fehlerbehebung betrifft hauptsächlich komplexere Fälle der Feststellungserklärungen. Dazu gehören z.B. Fälle mit Vergünstigungen, die bereits fertiggestellt werden können, aber nach der Aktivierung der automatischen Übermittlung noch in der Warteschleife bei der Übertragung sind.

Mehr Informationen dazu, an welchen Themen derzeit noch gearbeitet wird und den geplanten weiteren Updates erhalten Sie im Changelog und im Detail in der Community.