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ESt-Programm vereinfacht Antrag auf Tarifermäßigung nach §32c EStG

14.04.2020
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Die Steuersoft GmbH, unser Kooperationspartner im Bereich Einkommensteuersoftware, erweitert das Programm, um Sie bestmöglich bei der Bearbeitung der Anträge auf Tarifermäßigung zu unterstützen.


Was bewirkt die Tarifermäßigung nach §32c EStG?

Die Tarifermäßigung ermöglicht eine ausgeglichene tarifliche Besteuerung in einen Betrachtungszeitraum von drei Veranlagungsjahren. Somit können Schwankungen beim Steuersatz ausgeglichen werden, wenn die Ernte in einem Jahr sehr schlecht und in anderen Jahren deutlich besser ausfällt. Im Ergebnis kann die Antragstellung zu einer niedrigeren Gesamtsteuerbelastung im betrachteten Zeitraum führen.

Die Betrachtungszeiträume sind gesetzlich festgelegt. Die Tarifermäßigung kann daher für die Veranlagungszeiträumen 2016 (für die Jahre 2014 bis 2016), 2019 (für die Jahre 2017 bis 2019) und 2022 (für die Jahre 2020 bis 2022) beantragt werden.

Die Europäische Kommission hat vor Kurzem ihre beihilferechtliche Genehmigung erteilt. Die Regelung ist damit zum 20. Januar 2020 rückwirkend in Kraft getreten. Anträge nach §32c EStG können ab sofort beim Finanzamt gestellt werden.

So unterstützt Sie das Einkommensteuerprogramm der Steuersoft GmbH bei der Antragstellung:

Die Möglichkeit, die Tarifglättung gemäß §32c EStG zu berechnen, ist bereits seit länger Zeit im Programm ADNOVA e.tax enthalten. Die letzten Anpassungen an den gesetzlichen Rahmen und das Formular für die Anlage 32c wurden mit einem Update Anfang April zur Verfügung gestellt.

In Kürze ist zudem noch eine Erweiterung geplant, um die große Anzahl zu erwartender Anträge bestmöglich zu verarbeiten. So wird es z. B. eine Auswertungsmöglichkeit über alle Mandanten geben, bei denen die Tarifermäßigung in Frage kommt. Zusätzlich wird das Formular zur Anlage 32c für die ausgewählten Mandanten automatisch vorausgefüllt, um die Antragstellung zu beschleunigen und zu vereinfachen.