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Elektronisch unterstützte Sozialversicherungsprüfung (euBP)

17.12.2024
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Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Übermittlung prüfrelevanter Sozialversicherungsdaten für Betriebsprüfungen verpflichtend. Ziel der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) ist es, den Prüfungsprozess effizienter zu gestalten und den Aufwand für Arbeitgeber sowie Prüfer zu minimieren. Die notwendigen Daten aus der Finanzbuchhaltung und Entgeltabrechnung sollen dabei maschinell bereitgestellt werden.

Übermittlung prüfrelevanter Sozialversicherungsdaten aus der Finanzbuchhaltung

Leider kommt es bei der Systemprüfung und finalen Zertifizierung des ADNOVA Systems durch die zuständigen Stellen zu Verzögerungen. Die entsprechenden Daten aus der Finanzbuchführung können voraussichtlich erst ab März 2025 vollständig gemäß den gesetzlichen Vorgaben übermittelt werden.

Wichtige Hinweise zur Nutzung der euBP mit LAND-DATA

  • Das neue Datenformat, das ab dem 1. Januar 2025 gültig ist, wird vollständig von LAND-DATA unterstützt.
  • Die technische Zertifizierung der Software durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) ist aus deren Kapazitätsgründen erst Ende Februar 2025 möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt können digitale Betriebsprüfungsdaten noch nicht mit ADNOVA finance übermittelt werden.
  • Für die Übergangszeit besteht die Möglichkeit einen Antrag zu stellen, dass bis 31. Dezember 2026 auf prüfrelevante Daten verzichtet wird.

Wissenswert

Falls digitale Betriebsprüfungsdaten vor Ende Februar 2025 angefordert werden, besteht die Möglichkeit, einen formlosen Antrag auf vorläufigen Verzicht der Datenübermittlung zu stellen. Dieser Antrag ist direkt vom Arbeitgeber bei der zuständigen Stelle einzureichen. Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung finden Sie darüber hinaus weitere Informationen und detaillierte Anleitungen zur elektronischen Betriebsprüfung.

Wir informieren Sie rechtzeitig, sobald die Schnittstelle einsatzbereit ist.