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DSGVO

DSGVO und Speicherung von Kundendaten

19.12.2019
DSGVO


Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht eine schriftliche Einwilligung des Kunden vor, wenn dessen Daten verarbeitet werden. Bedeutet das, dass die Einwilligungserklärung auch für Auftragsbestätigungen und Rechnungen benötigt wird?

Die DSGVO soll den Schutz personenbezogener Daten sicher stellen. Seit der Einführung stellen sich viele Fragen, z. B. was „personenbezogene Daten“ genau sind und in welchen Fällen eine Einwilligung eingeholt werden muss. Dabei schießen Unternehmen oft über das Ziel hinaus und holen eine Eiwilligungserklärung auch dann ein, wenn sie gar nicht nötig ist. Denn: Eine Einwilligung wird nur benötigt, wenn die Datenverarbeitung nicht aufgrund anderer gesetzlicher Vorgaben ohnehin erlaubt ist.

Erfassen Sie z. B. die Adressdaten eines Kunden, um ihm eine Auftragsbestätigung oder eine Rechnung zu übersenden, ist dafür keine Einwilligungserklärung notwendig. In diesem Fall verarbeiten Sie die Daten Ihres Kunden zur Erfüllung eines Vertrages. Auch wenn Ihnen jemand seine Visitenkarte überreicht mit der Bitte ein Angebot zu übersenden, müssen Sie ihn nicht um eine schriftliche Einwilligung bitten, bevor Sie das Angebot erstellen und dafür die Daten in einer Software erfassen.