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Digitaler Finanzbericht für Betriebe mit Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG

29.09.2023
DiFin

Die Übermittlung des Digitalen Finanzberichts (DiFin) steht jetzt auch für Betriebe mit der Gewinner­mittlung nach § 4 (3) EStG zur Verfügung. Mit der Aktualisierung von ADNOVA finance stehen zum Digitalen Finanzbericht für alle Gewinnermittlungsarten die Auswertungen Buchungsnachweis und Nicht berücksichtigte Konten zur Verfügung. Es können Wirtschaftsjahre mit einem Wirtschafts­jahresbeginn ab dem 01.01.2020 übermittelt werden.

Die Gliederung des Digitalen Finanzberichts für Betriebe mit Gewinnermittlung nach 4 (3) EStG erfolgt nach der vorgegebenen Taxonomie. Die Taxonomie entspricht nicht der Anlage EÜR und auch nicht der Gliederung nach dem HGB.

Der Ablauf der Übermittlung entspricht der bekannten Vorgehensweise für Betriebe mit der Gewinnermittlung nach § 4 (1) und § 5 EStG.

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