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Laut Beschluss der Bundeskanzlerin und Regierungschefinnen und -chefs der Länder wird der Bund die Überbrückungshilfe III Plus (einschließlich der Neustarthilfe) um drei Monate bis zum verlängern (Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 18. November 2021).
Ebenso soll die Möglichkeit, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von bis zu 24 Monaten nutzen zu können, für weitere drei Monate bis zum
Weitere 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge werden Arbeitgebern erstattet, wenn Beschäftigten während der Kurzarbeit an einer geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen. Auch können die Lehrgangskosten abhängig von der Betriebsgröße ganz oder teilweise erstattet werden.