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BMEL – Jahresabschluss 2019/2020: Gebietszugehörigkeit geändert

29.07.2020
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In den westlichen Bundesländern haben sich die Einteilungen der Gemeinden in „benachteiligte Gebiete“ oder „nicht benachteiligte Gebiete“ geändert. Eine entsprechende Auswahlmöglichkeit ist in ADNOVA finance hinterlegt.

Für Gebiete, die nach der Richtlinienänderung nicht mehr als benachteiligt eingestuft sind, wird für die Jahre 2019 und 2020 eine sogenannte „Phasing-Out-Zahlung“ gewährt. Zudem haben sich auch die Prämiensätze geändert. Neu ist auch die Berechnung der Ausgleichszahlungen anhand einer gemeindebezogenen Ertragsmesszahl. Sofern im betreffenden Bundesland eine Neuabgrenzung der benachteiligten Gebiete vorgenommen wurde, handelt es sich dabei um aus naturbedingten bzw. aus spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete oder um Berggebiete. 

In der Buchhaltung ist mit Hilfe von Schüsselzahlen anzugeben, ob und inwieweit die landwirtschaftlichen Flächen eines Unternehmens zu einem benachteiligten Gebiet im Sinne von Artikel 31 und 32 der ELER-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1305/2013) gehört. In der LAND-DATA Buchführung wählen Sie im Bereich der Daten geförderter Betriebe unter Gebietskategorie, ob der Betrieb mit seinen Flächen im benachteiligten oder nicht benachteiligten Gebiet liegt.

In der entsprechenden Ausführungsanweisung zum BMEL-Jahresabschluss regelt die Anlage 7 mit der letzten Ziffer in der Codierung die Zuordnung der Gebietskategorie. Es ist hinterlegt, wie die Gemeinde des Betriebssitzes geschlüsselt ist. Darüber hinaus sind ggf. Zupachtflächen des Betriebes in einer anderen Gemeinde zu berücksichtigen. Die Codierung sagt aus, ob sich die gesamte Gemeinde außerhalb eines benachteiligten Gebietes bzw. vollständig oder nur mit Teilflächen in einem benachteiligten Gebiet befindet.  

Das Förderspektrum der ELER-Verordnung (VO (EU) Nr. 1305/2013) umfasst neben der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete auch  Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben und die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie ländliche Infrastrukturen, Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten, LEADER, Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, Ökolandbau, Hochwasser- und Küstenschutz, Forstmaßnahmen sowie Zusammenarbeit/Kooperationsprojekte.

Im Rahmen der Testbetriebsbuchführung werden die unternehmensbezogenen Direktzahlungen und
Zuschüsse erfasst, die einen bedeutenden Anteil der betrieblichen Erträge landwirtschaftlicher
Unternehmen ausmachen. Den weitaus größten Teil machen die EU-Direktzahlungen (1. Säule) aus. Hinzu
kommen die aus dem Bundeshaushalt finanzierte Agrardieselvergütung, die von Bund und Ländern im
Rahmen der GAK gewährten Zuschüsse für einzelbetriebliche Investitionen, die Ausgleichszulage für
benachteiligte Gebiete sowie Zahlungen aus Agrarumweltmaßnahmen.