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Die neuen Förderkonditionen für die Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen sind am 03.04.2020 in Kraft getreten und gelten befristet bis Ende 2020.
Mit den nun geänderten Förderbedingungen will das Wirtschaftsministerium KMU und Freiberufler in der aktuellen Situation unterstützen. Die Unternehmen sollen in die Lage versetzt werden, Maßnahmen zu entwickeln, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu begrenzen und sich wieder wettbewerbsfähig aufzustellen. Nähere Informationen – insbesondere zur Antragstellung – hält das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Homepage unter www.bafa.de/unb bereit.