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Pauschalierungssteuersatz: Anpassungen für 2026 in Vorbereitung

28.11.2025
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Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat  (BMELH) hat auf Basis aktueller Berechnungen eine mögliche Absenkung des landwirtschaftlichen Pauschalierungssteuersatzes von derzeit 7,8 % auf 6,1 % ermittelt. Die endgültige Entscheidung wird voraussichtlich am 19. Dezember getroffen. Nach aktuellem Informationsstand soll der neue Satz ab 1. Januar 2026 gelten.

Nach einer Absenkung auf 6,1 % läuft die Pauschalierung faktisch aus — es könnte sinnvoll werden, einen Wechsel in die Regelbesteuerung in Erwägung zu ziehen und entsprechende Szenarien durchzurechnen.

Wir bereiten unsere Softwarelösungen bereits jetzt umfassend darauf vor, sodass alle Nutzerinnen und Nutzer zum Stichtag automatisch den neuen – voraussichtlich ab 01.01.2026 geltenden – Steuersatz anwenden können.

Was bedeutet das für Sie?

  • Der neue Pauschalierungssteuersatz wird rechtzeitig in allen relevanten Modulen hinterlegt.
  • Die Umstellung erfolgt automatisch zum Stichtag, so dass Sie optimal unterstützt werden.

Damit stellen wir sicher, dass Sie rechtssicher, fristgerecht und ohne zusätzlichen Aufwand mit dem neuen Steuersatz arbeiten können – sofern dieser wie angekündigt beschlossen wird.