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Nutzung von Grünland – was ist erlaubt, was ist verboten?

02.03.2020
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Die Nutzung von Grünland – vor allem zur Futterherstellung für Wiederkäuer oder Pferde – führt immer wieder zu Missverständnissen. Hier gehen wir dem Grünland auf dem Grund: Alles, was Sie dazu wissen müssen. Es beginnt bereits bei der Definition des Begriffes „Grünland“, denn er wird immer wieder modernen Gesichtspunkten angepasst. In diesem Beitrag erfahren Sie deshalb, was Grünland in der Landwirtschaft bedeutet, welche Formen es gibt und wie Sie es wirtschaftlich nutzen können, ohne die Zahlung der Grünlandprämie zu gefährden.

Was ist Grünland: Grundlage für Futtermittel und Landschaftspflege 

Bei Grünland handelt es sich grundsätzlich um eine Kulturlandschaft, die von Landwirten als Wiese, Weide oder Alm genutzt wird, auf der also Gras oder krautähnliche Pflanzen in Dauerkultur wachsen. Sie wird dabei von Bäumen und Sträuchern freigehalten. Die dort vorkommenden Pflanzen dienen als Futtermittel – entweder, indem Gras regelmäßig gemäht wird, oder das Grünland direkt als Weideland genutzt wird. 

Grünland ist aber auch ein wichtiges Element im Naturschutz, da es mitunter selten gewordenen Tier- und Insektenarten eine Heimat gibt und Interessen der Landschaftspflege berücksichtigt werden können. Im Detail unterscheidet man 

  • Dauergrünland, das über lange Zeiträume zum Anbau von Grünfutterpflanzen genutzt wird, 
  • Intensivgrünland, das besonders stark genutzt wird und eng mit dem Begriff der extensiven Landwirtschaft oder der extensiven Weidewirtschaft in Verbindung steht, 
  • mesophiles Grünland, das nur selten gedüngt wird und ein- bis dreischürige Wiesen (Anzahl der Mahd) mit hoher Artenvielfalt umfasst. 

Zudem gibt es eine Differenzierung nach natürlichem, absolutem und fakultativem Grünland. 

  • natürliches Grünland: eher kleine Flächen oberhalb der Baumgrenze, die ohne den menschlichen Einfluss die typische Vegetation des Grünlandes aufweisen 
  • absolutes Grünland: Flächen, die aufgrund von örtlichen Gegebenheiten wie Erosionsgefahr an steilen Hängen nicht anderweitig landwirtschaftlich bearbeitet werden können 
  • fakultatives Grünland: Flächen, die bewusst vom Landwirt nicht als Acker genutzt werden, obwohl es möglich wäre, weil es unternehmerisch sinnvoll ist 

Die Grünland-Definition nach der
Agrarreform 2015 

Die EU wird aber konkreter. Demnach kann eine Fläche nur als Grünland bezeichnet werden, wenn auf ihr über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren keine betriebliche Fruchtfolge erfolgt ist. Erst dann wird der Acker zur Grünfläche! 

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Grünfläche auf natürliche Weise entstanden ist oder durch Aussaat angelegt wurde. Wenn Sie eine Grünfläche anlegen möchten, sollten Sie jedoch dringend auf das Saatgut achten: Zulässig sind lediglich Grünfutterpflanzen und Gräser, die traditionell auf Naturweiden zu finden sind

Luzerne, Klee oder andere Leguminosen dürfen nur zeitgleich oder mit einigem Abstand zusätzlich zum Gras eingesetzt werden. Werden diese Pflanzen jedoch ausschließlich gesät, bleibt die Fläche auch nach fünf Jahren ein Acker! Eine
weitere Änderung nach der Agrarreform 2015 ist übrigens, dass auch Flächen als Grünland gelten, auf denen Bäume oder Sträucher vorkommen, solange das Grasen der Weidetiere nach wie vor möglich ist.

Wann wird Ackerland zu Dauergrünland? 

Zur Umwandlung eines Ackers in Grünland müssen viele Vorgaben erfüllt werden. Dazu zählt,

➔ dass das Dauergrünland frühestens ab dem Jahr 2015 entstanden sein darf, 

➔ dass die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen nach den Regelungen der 

    „Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“, kurz ELER, eingehalten wurden, 

➔ dass für die Anlage des Grünlandes eine andere Fläche in der gleichen Region 

    getauscht wurde,

➔ dass „unzumutbare Härten“ – hier fehlt es an einer konkreten Definition – vermieden wurden.

Lohnt sich Vertragsnaturschutz für Landwirte? 

In vielen Regionen arbeiten Ämter wie die Landwirtschaftskammern eng mit Landwirten zusammen, um Kulturlandschaften zu schützen, die Artenvielfalt zu erhalten und Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu sichern. Um zu
verhindern, dass Grünland zu extensiv genutzt wird, wird vertraglich geregelt, wie der Landwirt sein Land nutzt:
Man spricht hier von Vertragsnaturschutz. 

Dies umfasst, welche Arbeiten auf dem Areal durchgeführt werden dürfen, um die biologische Vielfalt zu gewährleisten, beispielsweise, wann und gegebenenfalls wie der Landwirt Mäharbeiten erledigt. 

Dafür wird der Landwirt über Fördermittel entschädigt. Anträge dafür können bei den zuständigen Kreisen gestellt
werden, die Laufzeit der Verträge umfasst in der Regel fünf Jahre. Wie viel gezahlt wird, ist vom Einzelfall abhängig. Hilfreiche Tipps dazu gibt es zum Beispiel vom Landesamt Nordrhein-Westfalen in einem übersichtlichen Anwenderhandbuch.

Was hilft dem Grünland? Übersaat, Neuansaat oder Nachsaat? 

Ganz gleich, mit welcher Sorgfalt Sie Ihr Grünland angelegt haben: Es wird ein Zeitpunkt kommen, da die Zusammensetzung der Pflanzen nicht mehr die nötige Qualität aufweist. Dann sind Übersaat, Neuansaat oder die Nachsaat der nächste logische Schritt. 

Fachleute haben beobachtet, dass die Übersaat die Ergebnisse in vielen Fällen nicht entscheidend verbessert. Die Neuansaat zeigt gegenüber der Nachsaat einige Nachteile auf: Sie ist teurer, bedeutet einen längeren Futterausfall, ist an engere Aussaatperioden gebunden, erfordert mehr Bodenbearbeitung und beschädigt so die alte, vielleicht noch intakte Narbe. Außerdem sind Landwirte hier von der Pflugregelung betroffen (siehe unten). Somit erweist sich in vielen Fällen die Nachsaat als Mittel der Wahl.

Was muss ich bei der Nachsaat beachten? 

Grundsätzlich ist eine Nachsaat im Gegensatz zu einer Neuansaat nur sinnvoll, wenn noch genügend Bewuchs in erhaltenswertem Zustand auf der Grasnarbe zu finden ist. Damit die Saat ausreichende Bedingungen zum Aufgehen vorfindet, sollten Lücken in der Narbe zu sehen sein. Ist das nicht der Fall, kann man diese auch künstlich anlegen. 

Außerdem sollte der ursprüngliche Grasbestand besonders kurz gemäht werden, damit der Konkurrenzdruck für die neue Saat zumindest am Anfang nicht zu groß wird. Setzen Sie auf eine schnelle Nutzung: Denn wenn das Gras eine Höhe von rund 20 cm nicht überschreitet, wird die Konkurrenz durch den alten Grasbestand nicht zu groß. 

Ein dauerhaft feuchter Boden während und nach der Aussaat fördert die Keimung des Grassamens. Zusätzlich
unterstützen Sie das Anwachsen durch das Walzen des Bodens oder die Beweidung.

Was darf ich nach der Nachsaat düngen? 

Grundsätzlich ist eine Düngung im Jahr der Aussaat mit Stickstoff zu empfehlen, um den Grünland-Ertrag zu erhöhen. Je nach den vorliegenden Bedingungen sind etwa 30 kg pro Hektar sinnvoll. 

Für die Gülledüngung gibt es jedoch gesetzliche Bestimmungen. Da die Gefahr besteht, dass das Neugras durch Verätzungen beschädigt wird, darf der Trockensubstanzgehalt bestimmte Werte nicht überschreiten. Diese sind nach Landesvorgaben festgelegt. 

In Bayern beispielsweise darf der Trockensubstanzgehalt einen Wert von 4-5 % nicht überschreiten. Bewährt hat sich auch die Gründüngung mit bestimmten Kräutern, die sich auf vielen Ebenen positiv auf Bodenqualität und Wachstum auswirkt.

Wie bekämpfe ich das Unkraut auf dem Grünland? 

Unkraut und deren wachsende Resistenzen sind in der Landwirtschaft ein immer wichtigeres Thema. Nach der Nachsaat hat es sich bewährt, ein Schröpfschnitt durchzuführen. Auf diese Weise wird es gerade den samenvermehrenden Unkrautarten erschwert, sich zu entwickeln und so dauerhaft zu verbreiten.

Was bedeutet die „Pflugregelung“ für mein Grünland? 

Im Jahr 2018 kam es zu einer wesentlichen Neuregelung für alle Grünlandbesitzer: Im März stimmte der Agrarausschuss der Bundesregierung für eine Neuauflage der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung. Die Pflugregelung bestimmt nun, dass bei einer Neuansaat Ackerflächen erst nach fünf Jahren zu Dauergrünland werden und nach dem Pflügen zunächst kein Grünland mehr vorliegt

Dies lässt sich durch eine vorherige Genehmigung beim Land umgehen. Jedoch sind dazu Anträge zu stellen, was den
bürokratischen Aufwand für den Landwirt natürlich erhöht, hier finden Sie beispielsweise den Antrag für das Land Niedersachsen.

Was bedeutet die „Negativliste“ für mein Grünland? 

Trotz der anhaltenden Proteste gegenüber der Pflugregelung gibt es auch Erleichterungen für Landwirte, die
Grünland bewirtschaften. Gelten „Landwirte als aktive Betriebsinhaber“, können sie für das Betreiben des Grünlandes Direktzahlungen beantragen.
Es existiert jedoch eine Negativliste, die bestimmte Betriebsformen aufführt, die zur
Erlangung der Prämien erweiterte Nachweise zu führen hatten. Diese zusätzliche Nachweispflicht soll in Zukunft
entfallen, was nach Schätzungen des Bauernverbandes in 70.000 Fällen für Erleichterungen sorgen soll. 

Fazit zur Nutzung von Grünland und der Agrarreform 2015 

Die Agrarreform von 2015 hat für Landwirte in Deutschland viele Neuerungen gebracht. Nicht nur die Definition von Grünland hat sich geändert, sondern auch die Rechte und Pflichten, die sich damit verbinden. Die Umwandlung von Acker in Grünland gestaltet sich schwierig, da es viele Vorschriften zu beachten gibt. Sie kann sich für Landwirte jedoch im Einzelfall lohnen. 

Während einerseits Vorschriften wie die Pflugregelung für mehr Bürokratie sorgen, gibt es durch den Vertragsnaturschutz Fördermittel für Landwirte. Wie sich das alles finanziell auf Ihren Betrieb auswirkt, dazu steht Ihnen gern
auch Ihr Partner in der LAND-DATA Buchstelle oder Steuerkanzlei zur Verfügung. Er berät Sie nicht nur in
Steuerangelegenheiten, sondern verfügt auch über umfangreiche Erfahrung in der landwirtschaftlichen Buchführung und Liquiditätsplanung im Falle geplanter Flächenumwandlungen.