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Digitaler Finanzbericht: Anpassungen erfolgreich umgesetzt

15.03.2023
DiFin

Der mit dem Digitalen Finanzbericht eingereichte Jahresabschluss ist eine wesentliche Grundlage für die Bonitätsprüfung, zu der finanzierende Banken und Sparkassen gesetzlich verpflichtet sind. Es wurden Anpassungen am neuen Übermittlungsverfahren in ADNOVA finance vorgenommen. Damit kann die Datenübertragung auch an Volksbanken jetzt ohne Unterbrechungen vollständig durchgeführt werden. 

Bisher wurden diese Unterlagen häufig in Papierform bzw. als PDF per E-Mail zur Verfügung gestellt, obwohl sie elektronisch über die Buchhaltungssoftware erstellt werden. Der Berichtsumfang und die Informationstiefe ändern sich beim Digitalen Finanzbericht gegenüber der bisherigen Abgabe des Jahresabschlusses nicht. 

ADNOVA finance unterstützt die Übermittlung an Volksbanken und Sparkassen

Mit der Softwareaktualisierung ist die Übertragung des Digitalen Finanzberichts aus ADNOVA finance nun auch an Volksbanken ohne Einschränkungen möglich. Nach umfangreicher Analyse wurden die entsprechenden Parameter so angepasst, dass die Übertragung problemlos vorgenommen werden kann.

Wie wird der Digitale Finanzbericht in ADNOVA finance erstellt? Hier im Video erklärt!

Wie schon bisher werden die Abschlussdaten unter genauer Einhaltung aller Vorschriften zur Datensicherheit und zum Datenschutz verarbeitet. Alle gesetzlichen und vertraglichen Verschwiegenheitspflichten gelten auch unter dem Digitalen Finanzbericht (DiFin) unverändert und die Übertragung erfolgt direkt mittels in der Finanzdienstleistungsbranche bewährter Technologien.