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Infos zum Agrardiesel – wie Sie hier sparen können

29.06.2020
agrardiesel

Als Landwirt können Sie sich ganz einfach einen Teil Ihrer geleisteten Steuerzahlungen vom Staat wiederholen. Möglich wird das durch Agrardiesel. Komplizierte Bürokratie, denken Sie? So schwierig ist es gar nicht! Hier erfahren Sie, was es mit Agrardiesel auf sich hat und wie die Antragstellung funktioniert. Seit dem 21. Dezember 2000 können Landwirte beim Hauptzollamt eine teilweise Rückvergütung für den Verbrauch von Dieselkraftstoff beantragen. An diesem Tag wurde das Agrardieselgesetz beschlossen.

Agrardiesel-Fristen für die Rückerstattung

Durch das Agrardieselgesetz sollen deutsche Landwirte steuerlich entlastet werden. Ziel ist, sie im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedsstaaten wettbewerbsfähig zu halten. So können Sie als Land- oder Forstwirt in Deutschland einen Teil Ihrer Energiesteuer rückerstattet bekommen.

Die verschiedenen Mitgliedstaaten der EU regeln die Besteuerung von Diesel unterschiedlich. Deutschland ist dabei an der Spitze: Hierzulande zahlt ein Landwirt rund 26 Cent Steuern pro
Liter Diesel
.

Zunächst konnten nur Betriebe eine Steuererleichterung beantragen, die zwischen 1.862 und 10.000 Liter Diesel nachweislich pro Jahr verbrauchten. Nach einem Aufschrei der Milchbauern beschloss die Große Koalition die Rückvergütung für alle Landwirte.

Aktuell können Sie als Landwirt 21,48 Cent pro Liter rückerstattet bekommen. Wichtig ist, dass Sie rechtzeitig im Kalenderjahr die Antragstellung beim Hauptzollamt abgeben. Anträge, die erst nach der Frist eingereicht werden, berücksichtigt der Zoll nicht mehr. Diese Frist ist der 30. September eines jeden Jahres. Sie bekommen dann die Vergütung für das vergangene Wirtschaftsjahr.

Agrardieselantrag stellen: so funktioniert’s!

Um Ihre Agrardieselvergütung zu erhalten, müssen Sie eigens hierfür bestimmte Formulare ausfüllen, die Sie beim zuständigen Hauptzollamt einreichen. Wenn Sie erstmalig einen Agrardieselantrag stellen, ist dies noch etwas aufwändiger. Ab dem zweiten Jahr können Sie jedoch einen vereinfachten Agrardieselantrag stellen. Näheres dazu im Folgenden.

Erstmaliger Agrardieselantrag: Formular 1140

Bei der erstmaligen Beantragung einer Rückvergütung der Dieselsteuer füllen Sie das Formular 1140 aus. Zusätzlich reichen Sie die folgenden Unterlagen mit ein, welche Sie im Laufe des Jahres sorgfältig aufbewahren sollten:

  • Lieferbescheinigungen,
  • Quittungen,
  • Unterlagen zu allen relevanten Fahrzeugen und Maschinen mit sämtlichen Informationen darüber, wann (Datum) und in welchem Umfang diese eingesetzt werden und wie viel Brennstoff dabei verbraucht wird,
  • Bescheinigungen über verbrauchtes Diesel durch Lohnarbeiten und Nachbarschaftshilfen (Formular ZSA 148),
  • Imkereien fügen außerdem einen Nachweis über die Anzahl ihrer Bienenvölker hinzu (Völkermeldung über Formular ZSA 143).

Vereinfachter Agrardieselantrag: Formular 1142

Wenn Ihr erstmaliger Antrag vom Vorjahr vollständig ausgefüllt war und vom Hauptzollamt genehmigt wurde, können Sie ab dem zweiten Jahr einen vereinfachten Antrag stellen. Hierzu füllen Sie das Formular 1142 aus.

Voraussetzung für den vereinfachten Agrardieselantrag ist jedoch, dass sich seit dem letzten Antrag (Formular 1140) nichts geändert hat in puncto Betriebsart, Personenkreis sowie der Anzahl der Bienenvölker. Außerdem sollte sich Ihr Unternehmen nicht in finanziellen Schwierigkeiten oder Schwierigkeiten jeglicher Art befinden.

Übrigens: Sie können sämtliche Anträge auch elektronisch übermitteln, indem Sie die Formulare digital ausfüllen. Dabei sollten Sie jedoch unbedingt daran denken, die kompakte Version des Antrags (wird nach dem elektronischen Ausfüllen automatisch erstellt) auszudrucken, zu unterschreiben und beim Zollamt einzureichen. Da die elektronische Übermittlung nicht ausreichend ist, wird Ihr Agrardieselantrag sonst nicht gewertet!

Kein Zusatzformular zur Selbsterklärung bei Agrardiesel seit 2019

Seit 2019 müssen Sie kein Extra-Formular für die sogenannte Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen mehr ausfüllen. Stattdessen werden die hierfür benötigten Informationen direkt im Agrardieselantrag mit angegeben. Das Formular 1140 erhält hierfür einen gesonderten Punkt beim erstmaligen Antrag. Durch Ihre Versicherung in Formular 1142, kein Unternehmen in Schwierigkeiten zu sein, ist die Selbsterklärung hiermit ebenfalls erledigt.

Sämtliche Formulare erhalten Sie beispielsweise auf der Seite des Zolls.

Zusatztipps zur Dieselsteuer in der Landwirtschaft

Damit bei Ihrem Agrardieselantrag alles reibungslos klappt, können Sie noch ein paar weitere wichtige Dinge beachten: Achten Sie bei Ihren Angaben in den Formularen besonders auch auf nicht landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge. Alle Fahrzeuge, die sowohl landwirtschaftlich als auch nicht landwirtschaftlich genutzt und mit Diesel betrieben werden, müssen Sie angeben.

Auch wenn heutzutage der Agrardieselantrag elektronisch übermittelt werden kann, können Sie ihn nach wie vor in Papierform stellen. Dabei ist es jedoch wichtig zu wissen, dass Online-Anträge vom Zoll bevorzugt bearbeitet werden. Mit einem digitalen Antrag können Sie somit darauf hoffen, dass Sie möglichst früh Ihre Agrardieselvergütung erhalten. Denken Sie jedoch daran, wie bereits oben erwähnt, den kompakten Antrag nach der elektronischen Erstellung auszudrucken und unterschrieben zu verschicken!

Agrardiesel und Dieselsteuer: Unterstützung durch den Steuerberater

Sie können für Ihre Buchhaltung die ADNOVA Software nutzen. Man kann die Dieselbelege beim Ablegen nach dem Scannen in ADNOVA+ alle mit dem gleichen Stichwort versehen, so gibt das Programm dann eine komplette Liste aller Dieselrechnungen aus und man muss keine Belege suchen.

Daraus wird dann die Gesamtliterzahl ermittelt (Erstattung nach Volumen nicht nach Preis) und in das Antragsformular eingegeben. Dies geht natürlich digital schneller als das mühsame Heraussuchen und Kopieren der einzelnen Belege aus der Buchhaltung. Der Agrardieselantrag muss bis Ende September beim Hauptzollamt eingehen.

Damit bei Ihrer Agrardieselvergütung auch alles klappt, nutzen Sie also am besten eine Software für die Landwirtschaft, über die automatisch Daten für Ihre Steuererklärung an Ihren Steuerberater übermittelt werden.

Das erspart Ihnen eine komplizierte Buchführung und Datenübertragung von Hand, bei der sich Fehler einschleichen können. Eine Übersicht unserer Partner-Kanzleien finden Sie hier.

Fazit zum Agrardiesel

Als Landwirt können Sie bereits gezahlte Steuern für Diesel vergütet bekommen, indem Sie rechtzeitig im Jahr einen Agrardieselantrag beim zuständigen Hauptzollamt stellen. Die hierfür geltende Frist ist der 30. September eines jedes Jahres.

Nach dem ersten Antrag können Sie in den Folgejahren einen sogenannten vereinfachten Antrag stellen, sofern sich grundlegende Dinge in Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb nicht geändert haben, wie etwa die Betriebsart, der beteiligte Personenkreis und – im Falle von Imkereien – die Anzahl der Bienenvölker.

Da das Thema Steuern in der Landwirtschaft hin und wieder ein wenig kompliziert werden kann, ist es ratsam, an dieser Stelle mit einem Steuerberater zusammen zu arbeiten und für Ihre gesamte Buchführung eine zuverlässige und unkomplizierte Software zu nutzen. Das Team von LAND DATA steht Ihnen in puncto Finanzbuchhaltung in der Landwirtschaft gerne zur Seite.