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USt-Senkung zum 1.7.2020 - Bereitstellung neuer Umsatzsteuerschlüssel in ADNOVA+

19.06.2020
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Im Rahmen des Konjunkturpakets hat die Bundesregierung eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 beschlossen. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %.


In der Aktualisierung vom Juni 2020 werden die entsprechenden Umsatzsteuerschlüssel im Programm zur Verfügung gestellt bzw. angepasst, so dass Sie reibungslos weiterarbeiten können. Welche Programmfunktionen davon betroffen sind und was die Anpassung der Umsatzsteuerschlüssel im Einzelnen bedeutet, erfahren Sie hier:

Kasse

Für Sie ändert sich nichts. Mit der Aktualisierung ADNOVA+ Ende Juni 2020, werden wir die Umsatzsteuerschlüssel anpassen, sodass jeweils der richtige Satz ermittelt wird. Sie buchen wie gewohnt mit den bekannten Schlüsseln.

Fakturierung

1. Muss ich bei meinen Produkten die Umsatzsteuer ändern?

In der Regel nicht. Mit der Aktualisierung ADNOVA+ vom Juni 2020, wurden die Umsatzsteuerschlüssel angepasst, sodass jeweils der richtige Satz ermittelt wird.

Als Beispiel: Sie haben das Produkt Kartoffeln mit dem USt-Schlüssel 2 angelegt, also 7 %. Wenn Sie nach der Aktualisierung eine Rechnung schreiben, passiert Folgendes: Tragen Sie bei der Erfassung des Beleges ein Leistungsdatum ein, das vor dem 01.07.2020 liegt, werden 7 % berechnet. Liegt das Leistungsdatum nach dem 01.07.2020, werden 5 % berechnet. Welcher Umsatzsteuersatz verwendet wird, hängt vom Leistungsdatum ab. Kurz gesagt: Ab dem 01.07.2020 werden aus 19 % automatisch 16 % und aus 7 % werden 5 %.
Die einzige Ausnahme, bei denen eine Änderung erforderlich ist, ist unter Punkt 5 beschrieben.
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Rechnungen bis zum 30.06.2020 fertigzustellen.

2. Ich pauschaliere. Bin ich betroffen?

Wenn Sie Ihre Rechnungen mit 10,7 % schreiben, ändert sich für Sie nichts. Nur, wenn Sie Ihren Kunden Gutschriften mit 7 % und 19 % schreiben, sind Sie betroffen. Aber auch hier gilt: Nach der Aktualisierung wird über das Leistungsdatum gesteuert, wie viel % Umsatzsteuer berechnet werden.

3. Was ist, wenn sich die Sätze wieder ändern?

Dann werden wir wieder dafür sorgen, dass Sie keine Anpassungen vornehmen müssen und werden die verwendeten Umsatzsteuerschlüssel an die richtigen Sätze anpassen.

4. Ich übertrage eine Buchungsdatei an ADNOVA finance. Was muss ich tun?

Da wir auch im Buchführungsprogramm entsprechende Anpassungen durchführen, ändert sich am Buchen für Sie nichts. Buchhalterisch werden ab dem 01.07.2020 die richtigen USt-Sätze gebucht, auch hier müssen Sie an den Schlüsseln nichts ändern. Als Selbstbucher beachten Sie bitte auch die Hinweise zu ADNOVA finance, die wir in Kürze auf unserer Website veröffentlichen werden, und die Ausführungen unter Punkt 5.

5. Bei welcher Ausnahme muss ich USt-Schlüssel ändern?

Wenn Sie eine Buchungsdatei an ADNOVA finance übertragen und als Buchungsdatum das Belegdatum übergeben, also in den Fakturierungsbucheinstellungen unter Finanzbuchführung - Buchungsdatum die Möglichkeit „Belegdatum“ ausgewählt haben.  ADNOVA finance bezieht sich dann bei der Buchung auf das Belegdatum, nicht auf das Leistungsdatum. Hat die Rechnung also das Belegdatum 01.07.2020, die Leistung ist aber noch im Juni erfolgt, wird auf der Rechnung 19 % ausgewiesen, in der Buchführung wird die Rechnung aber mit 16 % verbucht.
Melden Sie sich in diesem Fall bitte im Benutzerservice, damit wir Ihre Fakturierung so einrichten können, damit dieses Problem nicht auftritt.


Unser Benutzerservice steht Ihnen unter 04262 304-360 sowie per E-Mail gerne zur Verfügung.