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E-Rechnung in der Landwirtschaft – einfach gelöst

Just Farming Farm Book - zukunftssicheres Werkzeug für landwirtschaftliche Betriebe

Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Mandanten müssen elektronische Rechnungen empfangen können – ohne vorherige Zustimmung. Und: Ein bloßer E-Mail-Empfang genügt nicht. Es braucht eine digitale Lösung mit gesetzeskonformer Archivierung. 

E-Rechnungen empfangen und verarbeiten – mit Farm Book

Ihre Mandanten können E-Rechnungen bequem per E-Mail-Weiterleitung oder per Drag & Drop ins System übertragen. Die strukturierten Daten werden automatisch erkannt und verarbeitet – und stehen wie gewohnt in der Belegvorschau der Buchstelle bereit. Die gesetzeskonforme Archivierung erfolgt direkt im System – sicher, nachvollziehbar und ohne Zusatzaufwand.

Jetzt auch E-Rechnungen erstellen – direkt aus Just Farming

Neu in Farm Book: Auch der Versand von E-Rechnungen ist jetzt möglich. So erstellen Ihre Mandanten Rechnungen im vorgeschriebenen Format – inklusive maschinenlesbarer XML-Datei – und senden sie sicher digital an ihre Geschäftspartner.

Für Selbstbucher: E-Rechnungen mit ADNOVA+ Fakturierung

Selbstbuchende Mandanten nutzen zur Rechnungserstellung die Fakturierung in ADNOVA+. Auch hier werden strukturierte E-Rechnungen automatisch erzeugt und versendet – die gesetzlich geforderte XML-Datei wird direkt angehängt. Die Einrichtung ist einfach, eine Anleitung steht zur Verfügung (siehe unten).

 

Noch Fragen?

In unseren Webinaren für Buchstellenmitarbeiterinnen und - mitarbeiter geben wir Ihnen in nur 60 Minuten einen kompakten Überblick über alle wichtigen Änderungen rund um die E-Rechnung – praxisnah, verständlich und lösungsorientiert.

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E-Rechnung­ in der Land­wirt­schaft mit Just Farming

Kreis106

Die wichtigsten Fakten zur E-Rechnung

Aktuell kommt die E-Rechnung für Geschäfte zwischen deutschen Unternehmen (B2B-Geschäfte) bereits immer häufiger zum Einsatz - das bedeutet unwiderruflich den Abschied vom Papier. 

Nach aktueller Gesetzeslage ist der Erhalt von E-Rechnungen ab dem 01.01.2025 zu akzeptieren, eine Einwilligung ist nicht mehr erforderlich. Natürlich müssen die elektronisch eingegangenen Rechnungen auch GoBD-konform digital archiviert werden. 

Höchste Zeit also, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und entsprechende Softwarelösungen zu finden, die dabei helfen dass Rechnungen in einem vorgegebenen strukturierten digitalen Format ausgestellt, übertragen und empfangen werden können, um eine automatisierte digitale Verarbeitung zu gewährleisten. Eine “normale” PDF-Rechnung gilt nicht als E-Rechnung.

Vorteile der E-Rechnung

Effizienzsteigerung

E-Rechnungen automatisieren den Rechnungsprozess und reduzieren die Bearbeitungszeit erheblich.

Kosteneinsparungen

Die digitale Rechnungsverarbeitung minimiert Druck- und Versandkosten.

Nachhaltigkeit

Der Verzicht auf Papierbelege reduziert den ökologischen Fußabdruck des Unternehmens.

 

Gesetzliche Anforderungen und Standards

E-Rechnungen müssen der Norm gemäß EN16931 entsprechen, um rechtlich anerkannt zu werden. PDF Dateien sind also keine E-Rechnungen, wenn die Rechnungsdaten nicht in maschinenlesbarer Form als Anhang mit versendet werden. Aktuell akzeptierte Formate sind XRechnungen oder ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1* - also Formate, die in erster Linie der maschinellen Verarbeitung dienen und sich teilweise nicht für eine Sichtprüfung eignen.

  • Bis zum 31.12.2026 können neben den neuen E-Rechnungen noch Papierrechnungen und normale PDF-Rechnungen versendet werden.
  • Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 800.000 Euro im Vorjahr verlängert sich die Übergangszeit um ein Jahr auf den 31.12.2027.
  • Es können auch E-Rechnungen versendet werden, die nicht den Anforderungen einer X-Rechnung oder ZUGFeRD-Rechnung entsprechen. Dieses jedoch nur mit Zustimmung des Rechnungsempfängers.
  • Für bestehende EDI-Schnittstellen, in denen elektronische Rechnungen in anderen Formaten als EN16931 ausgetauscht werden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2027.
  • Ab 2028 müssen E-Rechnungen dann ohne Ausnahmeregelungen vollständig angewendet werden.

Es empfiehlt sich also, frühzeitig die notwendigen Schritte zur Vorbereitung der verpflichtenden Erstellung von E-Rechnungen ab Januar 2025 einzuleiten und das damit verbundene Optimierungspotenzial und die Kosteneinsparung im Rahmen der Automatisierung von Geschäftsprozessen zu profitieren.

*ADNOVA+ und Just Farming unterstützen alle Formate ab Version 2.0.1.

Wie aktiviere ich den Versand von E-Rechnungen in ADNOVA+?

Bitte setzen Sie in den Fakturierungsbucheinstellungen (siehe Menüpunkt "Einrichtung") einen Haken bei Archivierung (Einzelbelege im ZUGFeRD-Format erstellen). Diese E-Rechnungen werden dann im ZUGFeRD-Format 2.0.1 erstellt und sind zusätzlich XRechnungs konform.

1_Fakturierungsbucheinstellungen
Wichtig ist, dass in den Absenderinformationen bei Telefonnummer und E-Mail ein Haken gesetzt ist bzw. Inhalte vorhanden sind.
  • Wenn keine Inhalte automatisch angezeigt werden, dann diese in der Firmeneinrichtung (siehe Menüpunkt "Einrichtung") unter Kommunikation nachpflegen.
  • Ansonsten kommt es zu einer Fehlermeldung beim Speichern: „Es sind nicht alle Pflichtfelder gefüllt“.

Diese Fehlermeldung kommt auch wenn das Auftraggeberkonto unter Zahlung nicht gefüllt ist oder die UST-ID in der Firmeneinrichtung (Rechnungssteller) fehlt.

2_Auftraggeberkonto

Falls es zu folgender Hinweismeldung kommt, wenn Sie den Haken bei Archivierung setzen, dann sehen Sie sich bitte den folgenden Schritt auf der nächsten Seite an.

3_Fehlermeldung

In diesem Fall empfiehlt es sich, die Belegvorlage in Word zu öffnen und erneut als PDF-Datei, diesmal aber über die Optionen als PDF/A-Format abzuspeichern.

4_PDF_A_Format

Die neue PDF bitte bei allen Belegvorlagen ab Nummer 1000 (siehe Einrichtung >> Fakturierung) hinterlegen.

Sollte die Fehlermeldung anschließend immer noch erscheinen, kontaktieren Sie bitte den LAND-DATA Benutzerservice (Tel. 04262 304-360).

Wird die Rechnung in ein Portal hochgeladen, dann muss beim Kunden eine Leitweg-ID und/oder UST-ID-Nr. hinterlegt werden

5_Angaben_zum_Partner
Diese kommt dann vom Kunden (Angaben zum Partner).

Eine E-Rechnungen erkennen Sie in der Firmenakte ganz einfach an der Büroklammer in der entsprechenden Symbolleiste.

E_Rechnung_erkennen_komplett

Diese Information wird ebenso im Belegbuch angezeigt. 

E_Rechnung_erkennen_komplett_Belegbuch
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Wir setzen uns so bald wie möglich persönlich mit Ihnen in Verbindung