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Seit dem 1. Januar 2025 gilt: Mandanten müssen elektronische Rechnungen empfangen können – ohne vorherige Zustimmung. Und: Ein bloßer E-Mail-Empfang genügt nicht. Es braucht eine digitale Lösung mit gesetzeskonformer Archivierung.
E-Rechnungen empfangen und verarbeiten – mit Farm Book
Ihre Mandanten können E-Rechnungen bequem per E-Mail-Weiterleitung oder per Drag & Drop ins System übertragen. Die strukturierten Daten werden automatisch erkannt und verarbeitet – und stehen wie gewohnt in der Belegvorschau der Buchstelle bereit. Die gesetzeskonforme Archivierung erfolgt direkt im System – sicher, nachvollziehbar und ohne Zusatzaufwand.
Jetzt auch E-Rechnungen erstellen – direkt aus Just Farming
Neu in Farm Book: Auch der Versand von E-Rechnungen ist jetzt möglich. So erstellen Ihre Mandanten Rechnungen im vorgeschriebenen Format – inklusive maschinenlesbarer XML-Datei – und senden sie sicher digital an ihre Geschäftspartner.
Für Selbstbucher: E-Rechnungen mit ADNOVA+ Fakturierung
Selbstbuchende Mandanten nutzen zur Rechnungserstellung die Fakturierung in ADNOVA+. Auch hier werden strukturierte E-Rechnungen automatisch erzeugt und versendet – die gesetzlich geforderte XML-Datei wird direkt angehängt. Die Einrichtung ist einfach, eine Anleitung steht zur Verfügung (siehe unten).
In unseren Webinaren für Buchstellenmitarbeiterinnen und - mitarbeiter geben wir Ihnen in nur 60 Minuten einen kompakten Überblick über alle wichtigen Änderungen rund um die E-Rechnung – praxisnah, verständlich und lösungsorientiert.
Nach aktueller Gesetzeslage ist der Erhalt von E-Rechnungen ab dem 01.01.2025 zu akzeptieren, eine Einwilligung ist nicht mehr erforderlich. Natürlich müssen die elektronisch eingegangenen Rechnungen auch GoBD-konform digital archiviert werden.
Höchste Zeit also, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und entsprechende Softwarelösungen zu finden, die dabei helfen dass Rechnungen in einem vorgegebenen strukturierten digitalen Format ausgestellt, übertragen und empfangen werden können, um eine automatisierte digitale Verarbeitung zu gewährleisten. Eine “normale” PDF-Rechnung gilt nicht als E-Rechnung.
Effizienzsteigerung
E-Rechnungen automatisieren den Rechnungsprozess und reduzieren die Bearbeitungszeit erheblich.
Kosteneinsparungen
Die digitale Rechnungsverarbeitung minimiert Druck- und Versandkosten.
Nachhaltigkeit
Der Verzicht auf Papierbelege reduziert den ökologischen Fußabdruck des Unternehmens.
E-Rechnungen müssen der Norm gemäß EN16931 entsprechen, um rechtlich anerkannt zu werden. PDF Dateien sind also keine E-Rechnungen, wenn die Rechnungsdaten nicht in maschinenlesbarer Form als Anhang mit versendet werden. Aktuell akzeptierte Formate sind XRechnungen oder ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1* - also Formate, die in erster Linie der maschinellen Verarbeitung dienen und sich teilweise nicht für eine Sichtprüfung eignen.
Es empfiehlt sich also, frühzeitig die notwendigen Schritte zur Vorbereitung der verpflichtenden Erstellung von E-Rechnungen ab Januar 2025 einzuleiten und das damit verbundene Optimierungspotenzial und die Kosteneinsparung im Rahmen der Automatisierung von Geschäftsprozessen zu profitieren.
*ADNOVA+ und Just Farming unterstützen alle Formate ab Version 2.0.1.
Die neue PDF bitte bei allen Belegvorlagen ab Nummer 1000 (siehe Einrichtung >> Fakturierung) hinterlegen.
Sollte die Fehlermeldung anschließend immer noch erscheinen, kontaktieren Sie bitte den LAND-DATA Benutzerservice (Tel. 04262 304-360).