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Seit dem 1. Januar 2025 muss die Übermittlung prüfrelevanter Sozialversicherungsdaten für Betriebsprüfungen digital vorgenommen werden. Ziel der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) ist es, den Prüfungsprozess effizienter zu gestalten und den Aufwand für Arbeitgeber sowie Prüfer zu minimieren. Die notwendigen Daten aus der Finanzbuchhaltung und Entgeltabrechnung sollen dabei maschinell bereitgestellt werden.
ADNOVA finance bietet eine einfach nutzbare, praxiserprobte Lösung für die Bereitstellung der erforderlichen Prüfdaten aus der Finanzbuchführung. Die Datenübermittlung an die Deutsche Rentenversicherung läuft stabil und ermöglicht die reibungslose Weiterbearbeitung.
Mehr dazu im unten bereitgestellten Video....
Wissenswert
Für eine Überganszeit bis 31.12.2026 besteht die Möglichkeit, einen formlosen Antrag auf vorläufigen Verzicht der Datenübermittlung zu stellen. Dieser Antrag ist direkt vom Arbeitgeber bei der zuständigen Stelle einzureichen. Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung finden Sie darüber hinaus weitere Informationen und detaillierte Anleitungen zur elektronischen Betriebsprüfung.