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Die wichtigsten Fakten zur E-Rechnung

Aktuell kommt die E-Rechnung für Geschäfte zwischen deutschen Unternehmen (B2B-Geschäfte) bereits immer häufiger zum Einsatz - das bedeutet unwiderruflich den Abschied vom Papier. 

Nach aktueller Gesetzeslage ist der Erhalt von E-Rechnungen ab dem 01.01.2025 zu akzeptieren, eine Einwilligung ist nicht mehr erforderlich. Natürlich müssen die elektronisch eingegangenen Rechnungen auch GoBD-konform digital archiviert werden. 

Höchste Zeit also, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und entsprechende Softwarelösungen zu finden, die dabei helfen dass Rechnungen in einem vorgegebenen strukturierten digitalen Format ausgestellt, übertragen und empfangen werden können, um eine automatisierte digitale Verarbeitung zu gewährleisten. Eine “normale” PDF-Rechnung gilt nicht als E-Rechnung.

Vorteile der E-Rechnung

Effizienzsteigerung

E-Rechnungen automatisieren den Rechnungsprozess und reduzieren die Bearbeitungszeit erheblich.

Kosteneinsparungen

Die digitale Rechnungsverarbeitung minimiert Druck- und Versandkosten.

Nachhaltigkeit

Der Verzicht auf Papierbelege reduziert den ökologischen Fußabdruck des Unternehmens.

 

Gesetzliche Anforderungen und Standards

E-Rechnungen müssen der Norm gemäß EN16931 entsprechen, um rechtlich anerkannt zu werden. PDF Dateien sind also keine E-Rechnungen, wenn die Rechnungsdaten nicht in maschinenlesbarer Form als Anhang mit versendet werden. Aktuell akzeptierte Formate sind XRechnungen oder ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1 - also Formate, die in erster Linie der maschinellen Verarbeitung dienen und sich teilweise nicht für eine Sichtprüfung eignen. 

  • Bis zum 31.12.2026 können neben den neuen E-Rechnungen noch Papierrechnungen und normale PDF-Rechnungen versendet werden.
  • Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 800.000 Euro im Vorjahr verlängert sich die Übergangszeit um ein Jahr auf den 31.12.2027.
  • Es können auch E-Rechnungen versendet werden, die nicht den Anforderungen einer X-Rechnung oder ZUGFeRD-Rechnung entsprechen. Dieses jedoch nur mit Zustimmung des Rechnungsempfängers.
  • Für bestehende EDI-Schnittstellen, in denen elektronische Rechnungen in anderen Formaten als EN16931 ausgetauscht werden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2027.
  • Ab 2028 müssen E-Rechnungen dann ohne Ausnahmeregelungen vollständig angewendet werden.

Es empfiehlt sich also, frühzeitig die notwendigen Schritte zur Vorbereitung der verpflichtenden Erstellung von E-Rechnungen ab Januar 2025 einzuleiten und das damit verbundene Optimierungspotenzial und die Kosteneinsparung im Rahmen der Automatisierung von Geschäftsprozessen zu profitieren.

Empfang und Verarbeitung von E-Rechnungen in der LAND-DATA Software

Mit E-Rechnungen erreicht die Qualität der Datenextraktion eine neue Dimension, da die Beleginhalte elektronisch auslesbar sind. Da so alle buchführungsrelevanten Informationen automatisch übernommen werden, reduziert sich der Nachbearbeitungsaufwand enorm. 
 
In der Steuerkanzlei ermöglicht die  E-Rechnung eine Optimierung und Verschlankung der Geschäftsprozesse und der digitalen Zusammenarbeit mit den Mandanten. In der LAND-DATA Software ist neben dem Import gescannter Papierrechnungen der Empfang und die Archivierung von digitalen Rechnungen im ZUGFeRD-Format bereits seit längerem möglich.
 
Jedes Unternehmen, egal ob aus Landwirtschaft oder Gewerbe, sollte also auf den Empfang elektronischer Rechnungen vorbereitet sein.  Mit dem Farm Book von Just Farming stellen wir auch für Landwirtschaftsbetriebe ein passgenaue Lösung zur Verfügung.
 
Das Farm Book ermöglicht eine einfache und schnelle Erfassung und GoBD-konforme Archivierung digitaler Belege, egal ob sie per App eingescannt, direkt vom Computer hochgeladen oder über die Belegmail automatisch importiert werden. Sie als Partner in der Buchstelle können die Belege in ihrem digitalen Belegbuch in ADNOVA+ sofort weiter bearbeiten - ohne lästigen Austausch eines Pendelordners.
 
 
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Versand von E-Rechnungen in den LAND-DATA Programmen

In der Fakturierung in ADNOVA+ ist der Versand von Rechnungen im ZuGFeRD-Format bereits seit längerem möglich.

Es reicht eine einfache Aktivierung in den Einstellungen in ADNOVA+: Ab diesem Moment wird eine ZUGFeRD-Rechnung erzeugt, also als Anhang zum PDF eine XML-Datei, die alle relevanten Informationen zur Rechnung in maschinenlesbarer Form enthält und somit die Vorgaben für E-Rechnungen erfüllt. Bei Versand Rechnung auf elektronischem Weg, wird dieser Anhang automatisch mit versendet.

 
Auch auf dem Landwirtschaftsbetrieb wird mit Bereitstellung der Fakturierung in Just Farming die Erstellung und der digitale Versand von E-Rechnungen demnächst ganz unkompliziert machbar sein.
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Wir setzen uns so bald wie möglich persönlich mit Ihnen in Verbindung