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Nach aktueller Gesetzeslage ist der Erhalt von E-Rechnungen ab dem 01.01.2025 zu akzeptieren, eine Einwilligung ist nicht mehr erforderlich. Natürlich müssen die elektronisch eingegangenen Rechnungen auch GoBD-konform digital archiviert werden.
Höchste Zeit also, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und entsprechende Softwarelösungen zu finden, die dabei helfen dass Rechnungen in einem vorgegebenen strukturierten digitalen Format ausgestellt, übertragen und empfangen werden können, um eine automatisierte digitale Verarbeitung zu gewährleisten. Eine “normale” PDF-Rechnung gilt nicht als E-Rechnung.
Effizienzsteigerung
E-Rechnungen automatisieren den Rechnungsprozess und reduzieren die Bearbeitungszeit erheblich.
Kosteneinsparungen
Die digitale Rechnungsverarbeitung minimiert Druck- und Versandkosten.
Nachhaltigkeit
Der Verzicht auf Papierbelege reduziert den ökologischen Fußabdruck des Unternehmens.
E-Rechnungen müssen der Norm gemäß EN16931 entsprechen, um rechtlich anerkannt zu werden. PDF Dateien sind also keine E-Rechnungen, wenn die Rechnungsdaten nicht in maschinenlesbarer Form als Anhang mit versendet werden. Aktuell akzeptierte Formate sind XRechnungen oder ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1 - also Formate, die in erster Linie der maschinellen Verarbeitung dienen und sich teilweise nicht für eine Sichtprüfung eignen.
Es empfiehlt sich also, frühzeitig die notwendigen Schritte zur Vorbereitung der verpflichtenden Erstellung von E-Rechnungen ab Januar 2025 einzuleiten und das damit verbundene Optimierungspotenzial und die Kosteneinsparung im Rahmen der Automatisierung von Geschäftsprozessen zu profitieren.
Es reicht eine einfache Aktivierung in den Einstellungen in ADNOVA+: Ab diesem Moment wird eine ZUGFeRD-Rechnung erzeugt, also als Anhang zum PDF eine XML-Datei, die alle relevanten Informationen zur Rechnung in maschinenlesbarer Form enthält und somit die Vorgaben für E-Rechnungen erfüllt. Bei Versand Rechnung auf elektronischem Weg, wird dieser Anhang automatisch mit versendet.