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Ab dem 01.01.2025 müssen Ihre Mandanten E-Rechnungen empfangen können – eine Zustimmung ist nicht mehr erforderlich. Wichtig: Der Empfang der E-Mail in herkömmlichen E-Mail-Programmen reicht aus steuerlicher Sicht nicht aus. Zusätzlich ist eine gesetzeskonforme Archivierung nötig.
Mandanten, die selbst Rechnungen ausstellen, haben bis Ende 2027 Zeit, auf E-Rechnungen umzustellen. Allerdings lohnt sich ein früher Umstieg, da E-Rechnungen durch ein einheitliches Format Abläufe automatisieren, Fehler minimieren und Prozesse effizienter machen.
E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und gesetzeskonform archivieren
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Zum Thema E-Rechnung bieten wir entsprechende Webinare für Buchstellenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter und klären in 60 Minuten noch offene Fragen, damit Sie optimal vorbereitet sind.
E-Rechnungen in der Landwirtschaft? Mit Just Farming kein Problem!
Die neue PDF bitte bei allen Belegvorlagen ab Nummer 1000 (siehe Einrichtung >> Fakturierung) hinterlegen.
Sollte die Fehlermeldung anschließend immer noch erscheinen, kontaktieren Sie bitte den LAND-DATA Benutzerservice (Tel. 04262 304-360).
Nach aktueller Gesetzeslage ist der Erhalt von E-Rechnungen ab dem 01.01.2025 zu akzeptieren, eine Einwilligung ist nicht mehr erforderlich. Natürlich müssen die elektronisch eingegangenen Rechnungen auch GoBD-konform digital archiviert werden.
Höchste Zeit also, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und entsprechende Softwarelösungen zu finden, die dabei helfen dass Rechnungen in einem vorgegebenen strukturierten digitalen Format ausgestellt, übertragen und empfangen werden können, um eine automatisierte digitale Verarbeitung zu gewährleisten. Eine “normale” PDF-Rechnung gilt nicht als E-Rechnung.
Effizienzsteigerung
E-Rechnungen automatisieren den Rechnungsprozess und reduzieren die Bearbeitungszeit erheblich.
Kosteneinsparungen
Die digitale Rechnungsverarbeitung minimiert Druck- und Versandkosten.
Nachhaltigkeit
Der Verzicht auf Papierbelege reduziert den ökologischen Fußabdruck des Unternehmens.
E-Rechnungen müssen der Norm gemäß EN16931 entsprechen, um rechtlich anerkannt zu werden. PDF Dateien sind also keine E-Rechnungen, wenn die Rechnungsdaten nicht in maschinenlesbarer Form als Anhang mit versendet werden. Aktuell akzeptierte Formate sind XRechnungen oder ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1* - also Formate, die in erster Linie der maschinellen Verarbeitung dienen und sich teilweise nicht für eine Sichtprüfung eignen.
Es empfiehlt sich also, frühzeitig die notwendigen Schritte zur Vorbereitung der verpflichtenden Erstellung von E-Rechnungen ab Januar 2025 einzuleiten und das damit verbundene Optimierungspotenzial und die Kosteneinsparung im Rahmen der Automatisierung von Geschäftsprozessen zu profitieren.
*ADNOVA+ und Just Farming unterstützen alle Formate ab Version 2.0.1.