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Die E-Rechnung kommt: Was Sie jetzt wissen müssen

Unsere Lösungen für Sie und Ihre Mandanten

Ab dem 01.01.2025 müssen Ihre Mandanten E-Rechnungen empfangen können – eine Zustimmung ist nicht mehr erforderlich. Wichtig: Der Empfang der E-Mail in herkömmlichen E-Mail-Programmen reicht aus steuerlicher Sicht nicht aus. Zusätzlich ist eine gesetzeskonforme Archivierung nötig.

Mandanten, die selbst Rechnungen ausstellen, haben bis Ende 2027 Zeit, auf E-Rechnungen umzustellen. Allerdings lohnt sich ein früher Umstieg, da E-Rechnungen durch ein einheitliches Format Abläufe automatisieren, Fehler minimieren und Prozesse effizienter machen.

E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und gesetzeskonform archivieren

  • Mit Farm Book von Just Farming -  speziell für die Bedürfnisse von Landwirten entwickelt - sind Ihre Mandanten fit für den Empfang und die GoBD-konforme Archivierung von E-Rechnungen.
  • E-Rechnungen, die Ihr Mandant per E-Mail erhält, können per Drag&Drop in Farm Book übernommen werden oder an die Belegmail weitergeleitet.
  • Die maschinenlesbaren Daten werden automatisch verarbeitet, was den Nachbearbeitungsaufwand erheblich reduziert.
  • In Ihrer Buchstelle werden diese Belege wie gewohnt in der Belegvorschau angezeigt.
  • Künftig sind auch die Erstellung und der Versand von E-Rechnungen direkt über Just Farming möglich.

Sie sind Selbstbucher?

  • In der Fakturierung in ADNOVA+ können Sie E-Rechnungen direkt erstellen und versenden.
  • Eine XML-Datei mit maschinenlesbaren Daten wird automatisch angefügt.
  • Eine Anleitung zur Aktivierung finden Sie weiter unten.

Wissenswert

Zum Thema E-Rechnung bieten wir entsprechende Webinare für Buchstellenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter und klären in 60 Minuten noch offene Fragen, damit Sie optimal vorbereitet sind.

E-Rechnungen­ in der Land­wirt­schaft? Mit Just Farming­ kein Problem!

E-Rechnung_XML_Kreis

Wie aktiviere ich den Versand von E-Rechnungen in ADNOVA+?

Bitte setzen Sie in den Fakturierungsbucheinstellungen (siehe Menüpunkt "Einrichtung") einen Haken bei Archivierung (Einzelbelege im ZUGFeRD-Format erstellen). Diese E-Rechnungen werden dann im ZUGFeRD-Format 2.0.1 erstellt und sind zusätzlich XRechnungs konform.

1_Fakturierungsbucheinstellungen
Wichtig ist, dass in den Absenderinformationen bei Telefonnummer und E-Mail ein Haken gesetzt ist bzw. Inhalte vorhanden sind.
  • Wenn keine Inhalte automatisch angezeigt werden, dann diese in der Firmeneinrichtung (siehe Menüpunkt "Einrichtung") unter Kommunikation nachpflegen.
  • Ansonsten kommt es zu einer Fehlermeldung beim Speichern: „Es sind nicht alle Pflichtfelder gefüllt“.

Diese Fehlermeldung kommt auch wenn das Auftraggeberkonto unter Zahlung nicht gefüllt ist oder die UST-ID in der Firmeneinrichtung (Rechnungssteller) fehlt.

2_Auftraggeberkonto

Falls es zu folgender Hinweismeldung kommt, wenn Sie den Haken bei Archivierung setzen, dann sehen Sie sich bitte den folgenden Schritt auf der nächsten Seite an.

3_Fehlermeldung

In diesem Fall empfiehlt es sich, die Belegvorlage in Word zu öffnen und erneut als PDF-Datei, diesmal aber über die Optionen als PDF/A-Format abzuspeichern.

4_PDF_A_Format

Die neue PDF bitte bei allen Belegvorlagen ab Nummer 1000 (siehe Einrichtung >> Fakturierung) hinterlegen.

Sollte die Fehlermeldung anschließend immer noch erscheinen, kontaktieren Sie bitte den LAND-DATA Benutzerservice (Tel. 04262 304-360).

Wird die Rechnung in ein Portal hochgeladen, dann muss beim Kunden eine Leitweg-ID und/oder UST-ID-Nr. hinterlegt werden

5_Angaben_zum_Partner
Diese kommt dann vom Kunden (Angaben zum Partner).

Eine E-Rechnungen erkennen Sie in der Firmenakte ganz einfach an der Büroklammer in der entsprechenden Symbolleiste.

E_Rechnung_erkennen_komplett

Diese Information wird ebenso im Belegbuch angezeigt. 

E_Rechnung_erkennen_komplett_Belegbuch

Die wichtigsten Fakten zur E-Rechnung

Aktuell kommt die E-Rechnung für Geschäfte zwischen deutschen Unternehmen (B2B-Geschäfte) bereits immer häufiger zum Einsatz - das bedeutet unwiderruflich den Abschied vom Papier. 

Nach aktueller Gesetzeslage ist der Erhalt von E-Rechnungen ab dem 01.01.2025 zu akzeptieren, eine Einwilligung ist nicht mehr erforderlich. Natürlich müssen die elektronisch eingegangenen Rechnungen auch GoBD-konform digital archiviert werden. 

Höchste Zeit also, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und entsprechende Softwarelösungen zu finden, die dabei helfen dass Rechnungen in einem vorgegebenen strukturierten digitalen Format ausgestellt, übertragen und empfangen werden können, um eine automatisierte digitale Verarbeitung zu gewährleisten. Eine “normale” PDF-Rechnung gilt nicht als E-Rechnung.

Vorteile der E-Rechnung

Effizienzsteigerung

E-Rechnungen automatisieren den Rechnungsprozess und reduzieren die Bearbeitungszeit erheblich.

Kosteneinsparungen

Die digitale Rechnungsverarbeitung minimiert Druck- und Versandkosten.

Nachhaltigkeit

Der Verzicht auf Papierbelege reduziert den ökologischen Fußabdruck des Unternehmens.

 

Gesetzliche Anforderungen und Standards

E-Rechnungen müssen der Norm gemäß EN16931 entsprechen, um rechtlich anerkannt zu werden. PDF Dateien sind also keine E-Rechnungen, wenn die Rechnungsdaten nicht in maschinenlesbarer Form als Anhang mit versendet werden. Aktuell akzeptierte Formate sind XRechnungen oder ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1* - also Formate, die in erster Linie der maschinellen Verarbeitung dienen und sich teilweise nicht für eine Sichtprüfung eignen.

  • Bis zum 31.12.2026 können neben den neuen E-Rechnungen noch Papierrechnungen und normale PDF-Rechnungen versendet werden.
  • Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 800.000 Euro im Vorjahr verlängert sich die Übergangszeit um ein Jahr auf den 31.12.2027.
  • Es können auch E-Rechnungen versendet werden, die nicht den Anforderungen einer X-Rechnung oder ZUGFeRD-Rechnung entsprechen. Dieses jedoch nur mit Zustimmung des Rechnungsempfängers.
  • Für bestehende EDI-Schnittstellen, in denen elektronische Rechnungen in anderen Formaten als EN16931 ausgetauscht werden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2027.
  • Ab 2028 müssen E-Rechnungen dann ohne Ausnahmeregelungen vollständig angewendet werden.

Es empfiehlt sich also, frühzeitig die notwendigen Schritte zur Vorbereitung der verpflichtenden Erstellung von E-Rechnungen ab Januar 2025 einzuleiten und das damit verbundene Optimierungspotenzial und die Kosteneinsparung im Rahmen der Automatisierung von Geschäftsprozessen zu profitieren.

*ADNOVA+ und Just Farming unterstützen alle Formate ab Version 2.0.1.

Kontakt_BG

Noch Fragen zum Thema E-Rechnung?

Wir setzen uns so bald wie möglich persönlich mit Ihnen in Verbindung