Der Gesetzgeber hat einen Zinssatz von 1,8 % pro Jahr für Steuernachforderungen und Steuererstattungen final beschlossen.
Damit gilt rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 ein Zinssatz von 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen. Die Angemessenheit des neuen Zinssatzes wird künftig regelmäßig neu bewertet, erstmals zum 01.01.2024.
Weitere Einzelheiten und Hintergründe können Sie unserer diesbezüglichen Meldung vom April entnehmen.