Jahressteuergesetz 2019 beschlossen
Im November beschlossen hat der Bundestag das sog. Jahressteuergesetz 2019. Das Vorhaben enthält u. a. Maßnahmen zur Förderung einer umweltfreundlichen Mobilität. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen, damit die folgenden Regelungen in Kraft treten können:
Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt, Mindestlohn steigt
Die Bundesregierung hat am 18.11.2019 beschlossen, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zum 01.01.2020 um 0,1 % auf 2,4 % zu senken. Die Regelung gilt befristet bis zum 31.12.2022. Zudem wird der Mindestlohn ab dem 01.01.2020 von 9,19 € brutto auf 9,35 € brutto je Zeitstunde angehoben.
Förderung von Forschung und Entwicklung
Am 07.11.2019 hat der Bundestag das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung“ verabschiedet. Stimmt der Bundesrat dem Vorhaben zu, steht einer Forschungszulage ab dem 01.01.2020 nichts mehr im Weg. Damit wird noch einmal klar gestellt: Alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind grundsätzlich förderfähig, egal ob Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung. Die Regelung sieht keine Einschränkung auf bestimmte Branchen oder Tätigkeiten vor. Anspruchsberechtigt sind alle steuerpflichtigen Unternehmen.
Abschreibung eines Gebäudes nach kürzerer tatsächlicher Nutzungsdauer
Ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (FG) zeigt, dass es gerade bei Gebäuden, die im Zeitpunkt des Erwerbs schon einige Jahrzehnte alt sind, sinnvoll sein kann, ein Sachverständigengutachten in Auftrag zu geben, um eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachzuweisen. Statt der gesetzlichen regulären Nutzungsdauer eines vermieteten Gebäudes von 50 Jahren kann der Abschreibung die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt werden. Die tatsächliche Nutzungsdauer kann anhand eines Gutachtens ermittelt werden, das nach der sog. Sachwertrichtlinie erstellt worden ist.
Reform der Grundsteuer tritt in Kraft
Der Bundesrat hat Anfang November 2019 die Reform der Grundsteuer beschlossen. Damit kann das Gesetzespaket aus Grundgesetzänderung sowie Änderung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts in Kraft treten: Ab 2025 erheben die Bundesländer die Grundsteuer dann nach den neuen Regeln. Was dies nun konkret bedeutet, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen, da die künftigen Hebesätze der Gemeinden eine große Rolle spielen werden.
Unabhängig davon, ob sich die Bundesländer für ein wertabhängiges oder wertunabhängiges Modell entscheiden, bleibt zumindest die grundsätzliche Struktur der Grundsteuer erhalten. Sie wird weiter in einem dreistufigen Verfahren berechnet: Bewertung der Grundstücke, Multiplikation der Grundstückswerte mit einer Steuermesszahl und einem Hebesatz der Kommune.
E-Mobilität: Kaufprämie erhöht und nochmals verlängert
Die Bundesregierung hat die Kaufprämie für Elektroautos (sog. Umweltbonus) bis zum Jahr 2025 verlängert und die Einzelförderung beim Erwerb von Elektrofahrzeugen erhöht. Die Prämie wird weiterhin jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert.
Soli wird 2021 weitgehend abgeschafft
Mitte November hat der Bundestag die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021 beschlossen. Damit wird der „Soli“ für einen Großteil der bisherigen Zahler wegfallen. Auf die Körperschaftsteuer von Kapitalgesellschaften (also insbesondere GmbHs und AGs) wird der Solidaritätszuschlag unverändert erhoben werden. Gleiches gilt für die Erhebung auf Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen.
Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030Zudem hat der Bundestag das sog. Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht beschlossen. Auch hier steht die Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundesrat noch aus.
Die wesentlichen Regelungen:
Wichtige Termine: Steuer und Sozialversicherung im Januar 2020
10.1.2020 | Umsatzsteuer; Lohnsteuer; Kirchensteuer zur Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag Zahlungsschonfrist bis zum 13.1.2020 (gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck) |
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29.1.2020 |
Fälligkeit der Beitragsgutschrift der Sozialversicherungsbeiträge beim Sozialversicherungsträger am 29.1.2020 Einreichen der Beitragsnachweise bei der jeweiligen Krankenkasse (Einzugsstelle) bis zum 27.1.2020 |